Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Nordfassade von bestehendem Mehrfamilienwohnhaus nach EnEV 2009 sanieren und EnEV-Nachweise führen

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur ist auch als Energieberater tätig. Für einen potenziellen Kunden soll er ein Angebot abgeben für die Planung und Nachweisführung einer Bausanierung. Es handelt sich um ein Mehrfamilienwohnhaus im Bestand. Der Eigentümer muss die gesamte Nordfassade sanieren, da sie sehr stark beschädigt ist. Ihre Fläche umfasst 100 Quadratmeter (m²) und die Gesamtfläche aller Außenwände des Wohnhauses beträgt 400 m². Im Zuge der Sanierung wird der Außenputz abgeschlagen und die Nordfassade gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 mit neuer Dämmung versehen. Der Fachmann fragt uns ob sich die Anforderungen der EnEV 2009 bei Änderungen im Bestand auch in diesem Praxisfall greifen.

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Aspekte: EnEV, 2009, EnEV 2009, Energieeinsparverordnung, Wohngebäude, Wohnungsbau, Mehrfamilienwohnhaus, Mehrfamilien - Wohnhaus, Haus, Wohnhaus, Eigentümer, Bestand, Baubestand, Altbau, bestehend, bestehendes, Wohnbestand, sanieren, modernisieren, ändern, Sanierung, Modernisierung, Änderung, Gebäudehülle, Hülle, Außenhülle, Außenbauteile, Außenbauteil, Außenwand, Gebäude, wärmeabgebende, thermische, thermisch, Putzsanierung, Putz, abschlagen, beschädigt, Außenwand, Nordwand, Gesamtfläche, Wirtschaftlichkeit, Anforderung, Anforderungen, Wärmeschutz, dämmen, Dämmung, U - Wert, Höchstwert, Höchstwerte, EnEV Anlage 3, EnEV § 9

Auftrag: Ein Diplomingenieur ist auch als Energieberater ausgebildet und tätig. Ein potenzieller Kunde bittet ihn ein Angebot abzugeben für die Planung und Nachweisführung der Sanierung der gesamten Nordfassade einen Mehrfamilienwohnhauses im Bestand. Die Sanierung soll die Anforderungen der geltenden EnEV 2009 berücksichtigen.

Praxis: Es handelt sich um ein Mehrfamilien - Wohnhaus im Bestand. Der Eigentümer, bzw. der potenzielle Kunde unseres Fragestellers, muss die 100 m² große Nordfassade komplett sanieren, da der Altputz sehr stark beschädigt ist. Im Zuge der Sanierung wird der Außenputz abgeschlagen und die Außenwand gemäß den Anforderungen der EnEV 2009 mit neuer Wärmedämmung versehen. Die Gesamtfläche aller Außenwände des Mehrfamilienwohnhauses – der Fassaden gegen Nord, Ost, Süd, West - beträgt 400 m².

Probleme: Unser Fragesteller hat sich den entsprechenden Anforderungen der EnEV 2009 im Bestand angesehen. Dabei fiel ihm auf, dass im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) der Absatz 3 besagt: "Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 vom Hundert der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betrifft."

Fragen: Bezieht sich die EnEV 2009 im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz 3 mit den 10 Prozent auf die Gesamtfläche aller Außenwände oder nur auf die zu sanierende Außenwand, d.h. in unserem Praxisfall auf die Nordfassade?

Antwort: 10.03.2010 - -   wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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