Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Neu geplantes Massage- und Rehabilitations-Zentrum
von den Anforderungen nach EEWärmeG 2011 befreien

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Kurzinfo:
Ein Architekt plant ein neues Massage- und Rehabilitationszentrum und führt auch die erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sowie Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011). Während die EnEV 2009 ein energieeffizientes Gebäude fordert, verlangt das EEWärmeG 2011, dass der Bauherr, bzw. Eigentümer des Neubaus, einen Teil der benötigten Wärme für die Heizung und für das Erwärmen des Trinkwassers über erneuerbare Energien deckt.
Die Praxis zeigt jedoch, dass in dem neuen Massage- und Rehabilitationszentrum eigentlich kein warmes Wasser benötigt wird. Für die Raumheizung ist soweit eine Gas-Brennwert-Heizung vorgesehen. Muss der Architekt in dem Gebäude nach dem EEWärmeG 2011 auch eine solare Heizungsunterstützung einplanen? Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Anschaffungs- und Installationskosten würde die Preisdifferenz zu einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ca. 19.000 Euro betragen. Könnte sich der Bauherr, bzw. Eigentümer von der Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG 2011 befreien?

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, EnEV-Nachweis, EEWärmeG, 2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Wärmegesetz, Nichtwohnbau, Nichtwohngebäude, Massagezentrum, Massage, massieren, Rehabilitationszentrum, Rehabilitation, rehabilitieren, Gesundheit, gesund, krank, Krankheit, Wasser, warm, Warmwasser, Heizung, heizen, Heizungsanlage, Anlagentechnik, Technik, solar, solare, Wärmepumpe, Luft, Luft-Wasser, Preis, Preisdifferenz, befreien, Befreiung, Gas, Brennwert, Brennwert-Heizung, Gas-Brennwert, Gas-Brennwert-Heizung, Bauherr

Auftrag: Ein Architekt plant ein neues Massage- und Rehabilitationszentrum. Er führt alle Architektenleistungen 1-8 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) durch. Der Architekt stellt auch die geforderten Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sowie Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011).

Praxis: Es handelt sich um ein neues Massage- und Rehabilitationszentrum, das jetzt geplant wird und danach erbaut werden soll. Aus der Sicht der EnEV 2009 handelt es sich bei dem Neubau um ein „zu errichtendes Nichtwohngebäude“.
Während die EnEV 2009 ein energieeffizientes Gebäude fordert, verlangt das EEWärmeG 2011, dass der Bauherr, bzw. Eigentümer des Neubaus, einen Teil der benötigten Wärme für die Heizung und für das Erwärmen des Trinkwassers über erneuerbare Energien deckt. Alternativ erlaubt das Gesetz auch, dass er die Energieeffizienz des neuen Nichtwohngebäudes durch bestimmte anerkannte Ersatzmaßnahmen erhöht.

Probleme: Die Praxis zeigt jedoch, dass in dem neuen Massage- und Rehabilitationszentrum eigentlich kein warmes Wasser benötigt wird. Für die Raumheizung ist soweit eine Gas-Brennwert Heizung geplant.
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Anschaffungs- und Installationskosten würde die Preisdifferenz zu einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ca. 19.000 Euro betragen.

Fragen: Muss der Architekt in dem Gebäude nach dem EEWärmeG 2011 auch eine solare Heizungsunterstützung einplanen oder kann sich der Eigentümer von den Pflichten nach dem EEWärmeG befreien lassen?

Antwort: 22.09.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart