Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Außendämmung bei Sanierung im Bestand anbringen, wenn Gebäude auf der Grundstücksgrenze steht

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur plant die Sanierung eines Bestandsgebäudes im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das Gebäude steht jedoch an der Grenze zum Nachbargrundstück und grenzt teilweise auch an die Straßenfront. Wenn der Eigentümer auf die Fassade eine zusätzlich eine Außendämmung von 14 oder gar 20 cm aufbringen würde, würde diese Wärmedämmung über die Grenze, also quasi in den „Luftraum“ des Nachbargrundstücks hineinragen. Der Ingenieur fragt uns ob es in diesem Fall eine Zustimmungspflicht des Nachbarn gibt oder ob der Eigentümer auf eine Außendämmung verzichtet müsste und lediglich eine Innendämmung anbringen könnte. Auch bittet er uns um eine Experten-Meinung zu der Frage, wie sich diese Problematik gestaltet, wenn der öffentliche Straßenrand die Grundstückgrenze bildet und die Dämmung über die Straßenfront hinausragen würde.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Bestand, Baubestand, Sanierung, sanieren, Modernisierung, modernisieren, Wärmeschutz, Dämmung, dämmen, Wärmedämmung, Außendämmung, Innendämmung, Grenze, Grundstück, Grundstückgrenze, überragen, Straßenfront, öffentlich, rechtliche, Aspekte, Nachbar, Bebauung, Nachbarbebauung, Nachbargrundstück, Einverständnis

Auftrag: Ein Diplom-Ingenieur plant die Sanierung eines Bestandsgebäudes im Bundesland Nordrhein-Westfalen und stellt auch die erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus.

Praxis + Probleme: Es handelt sich um ein Bestandsgebäude in Nordrhein-Westfalen. Das Gebäude steht jedoch an der Grenze zum Nachbargrundstück und grenzt teilweise auch an die Straßenfront. Wenn der Eigentümer auf die Fassade eine zusätzlich eine Außendämmung von 14 oder gar 20 cm aufbringen würde, würde diese Wärmedämmung über die Grenze, also quasi in den „Luftraum“ des Nachbargrundstücks hineinragen.

Fragen: Muss der Nachbar zustimmen, wenn der Eigentümer des Bestandsgebäudes mit einer zusätzlichen Außendämmung die Grundstückgrenze überschreitet? Muss der Eigentümer in diesem Fall auf eine Außendämmung verzichten? Kommt letztendlich nur einen Innendämmung als Sanierungsmaßnahme in Frage? Wie gestaltet sich diese Problematik, wenn der öffentliche Straßenrand die Grundstückgrenze bildet und die Dämmung über die Straßenfront hinausragt?

Antwort: 06.04.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Außendämmung bei Sanierung im Bestand anbringen, wenn Gebäude auf der Grundstücksgrenze steht

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