Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Luftdichtheit der Gebäudehülle bei der Sanierung eines Wohnhauses mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

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Kurzinfo:
Ein Baumeister und Bausachverständiger saniert ein altes, ungedämmtes Wohnhaus. Für die Außenwand hat er ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) vorgesehen. Bei der Prüfung der Angebote für verschiedene WDVS-Produkte fiel ihm auf, dass einige Hersteller auf die „Winddichtheit“ ihrer Produkte hinweisen, jedoch deren „Luftdichtheit“ nicht erwähnen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert, dass die Außenhülle von neu erbauten Gebäuden einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Wer diese Luftdichtheit auch anhand einer speziellen Messung nachweist, kann bei den Berechnungen für den EnEV-Nachweis einen Bonus wahrnehmen. Unser Fragesteller meint, dass es auch bei sanierten Wohngebäuden besonders wichtig sei, dass ihre Gebäudehülle luftdicht ist. Er fragt uns ob die Hülle des sanierten Wohnhauses – wie er sie plant und ausführt – letztendlich winddicht oder luftdicht sein muss. Was schuldet er seinem Auftraggeber? Wie kann er den Eigentümer des Wohnhauses davon überzeugen, dass sich ein Blower-Door Test auf jeden Fall lohnt, auch wenn die EnEV 2009 keine speziellen Anforderungen an die Luftdichtheit von sanierten Gebäudehüllen stellt?

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Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Wohnhaus, Wohngebäude, Wohnnutzung, Altbau, Bestand, Baubestand, Wohnbestand, sanieren, Sanierung, modernisieren, Modernisierung, Außenwand, Außenwände, Wand, Dämmung, dämmen, Wärmedämmung, Wärmeschutz, Wärmedämmverbundsystem, WDVS, luftdicht, Luftdichtheit, Gebäudehülle, winddicht, Winddichtheit, Produkt, Produkte, Hersteller, Verarbeiter, Anbieter, Qualität, Garantie, prüfen, Prüfung, messen, Messung, Test, testen, Blower-Door,

Auftrag: Ein Baumeister ist auch als Bausachverständiger im Wohnbestand tätig. Im Auftrag des Eigentümers eines alten, ungedämmten Wohnhauses plant er die energetische Sanierung des Altbaus.

Praxis + Probleme: Für die Außenwand hat der Fachmann ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) vorgesehen, welches künftig die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle verringern soll. Bei der Prüfung der Angebote für verschiedene WDVS-Produkte fiel dem Fachmann auf, dass einige Hersteller bzw. Verarbeiter speziell auf die „Winddichtheit“ ihrer Produkte hinweisen, jedoch deren „Luftdichtheit“ nicht erwähnen.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert im § 6 (Dichtheit, Mindestluftwechsel), dass die Außenhülle von neu erbauten Gebäuden „…einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.“ Wer diese Luftdichtheit auch anhand einer speziellen Messung – allgemein bekannt als „Blower-Door Test“ – nachweist, kann bei den Berechnungen für den EnEV-Nachweis einen entsprechenden Bonus wahrnehmen.
Unser Fragesteller vertritt jedoch die Meinung, dass es auch bei sanierten Wohngebäuden besonders wichtig ist, dass diese luftdicht sind, wie neue erbaute Gebäude.

Fragen:

  1. Muss die Hülle des sanierten Wohnhauses – wie er sie plant und ausführt – letztendlich winddicht oder luftdicht sein?

  2. Was schuldet unser Fragesteller seinem Auftraggeber diesbezüglich?

  3. Wie kann er den Eigentümer des Wohnhauses davon überzeugen, dass sich ein Blower-Door Test auf jeden Fall lohnt, auch wenn die EnEV 2009 keine speziellen Anforderungen an die Luftdichtheit bei sanierter Gebäudehülle stellt?

Antwort: 10.02.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Luftdichtheit der Gebäudehülle bei der Sanierung eines Wohnhauses mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

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