Aspekte:
EnEV, Energieausweis, EnEV-Nachweis, Nichtwohngebäude, Schulbau,
Schulgebäude, Container, aufstellen, einzeln, Verbund, Klassenraum, Unterricht,
Anwendung
Chancen: Ein
Bauingenieur hat den Auftrag erhalten die Aufstellung von Schulcontainern zu
planen und ggf. gemäß Energieeinsparverordnung EnEV 2009 nachzuweisen.
Praxis: Auf der Suche
nach flexiblen Lösungen für die Knappheit von Schulräumen, sollen nun Container
zeitweise – bis zu zwei Jahren - aufgestellt und als Klassenräume genutzt
werden. Die einzelnen Container weisen allerdings jeweils eine Nutzfläche unter
50 Quadratmetern (m²) auf. Sie sollen jeweils einzeln oder im Verbund
aufgestellt werden.
Probleme: Dem
Bauingenieur ist nicht klar, ob die Container einzeln oder im Verbund - also
projektbezogen - eine jeweilige EnEV-Berechnung benötigen, oder ob sie überhaupt
keine EnEV-Nachweise benötigen, weil sie nicht unter die EnEV 2009 fallen.
Fragen: Fallen die
Container unter die Anforderungen der EnEV 2009? Ist eine EnEV-Berechnung, bzw.
EnEV-Nachweise notwendig? Wenn ja, reicht jeweils eine einzelne Typenberechnung
oder muss jeweils standortbezogen berechnet werden?
Antwort:
12.01.2010
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Anforderungen
und EnEV-Nachweis für Schulcontainer
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