Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 - Energieeinsparverordnung für Gebäude - Verordnungstext
   Home + Aktuell
    GEG 2018
    EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EnEV 2009 Praxis
   · EnEV '09 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   Neu: EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
EnEV 2009 EnEV 2009 | Abschnitt 2 |

§ 3 Anforderungen an Wohngebäude

.  

(1)

Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung mit der in Anlage 1 Tabelle 1 angegebenen technischen Referenzausführung nicht überschreitet.

(2)

Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass die Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts
nach Anlage 1 Tabelle 2 nicht überschritten werden.

(3)

Für das zu errichtende Wohngebäude und das Referenzgebäude ist der Jahres-Primärenergiebedarf nach einem der in Anlage 1 Nr. 2 genannten Verfahren zu berechnen. Das zu errichtende Wohngebäude und das Referenzgebäude sind mit demselben Verfahren zu berechnen.

(4)

Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 eingehalten werden.

Zum Anfang der Seite

Diese Antworten auf Praxis-Fragen könnten Sie interessieren:

Zum Anfang der Seite

In unseren Leseproben finden Sie auch komplette Antworten:

-> Nichtwohnbau EnEV-Praxis: Fragen + Antworten

-> Wohnbau EnEV-Praxis: Fragen + Antworten

-> Fragen + Antworten zur EnEV nach Themen finden

Zum Anfang der Seite

*) Alle zitierten DIN-Normen sind im Beuth - Verlag GmbH, Berlin, veröffentlicht
.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|EnEV 2009 Text      |Kurz-Info      |Praxis-Dialog      |Praxis-Hilfen      |KONTAKT    |Datenschutz

..  

       Impressum

© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart