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(1) |
Zu
errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass der
Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung,
Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den Wert des
Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes
gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung
mit der in
Anlage 1 Tabelle 1
angegebenen technischen Referenzausführung nicht
überschreitet. |
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(2) |
Zu
errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass die
Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts
nach
Anlage 1 Tabelle 2
nicht überschritten werden. |
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(3) |
Für
das zu errichtende Wohngebäude und das Referenzgebäude
ist der Jahres-Primärenergiebedarf nach einem der in
Anlage 1 Nr. 2
genannten Verfahren zu berechnen. Das zu errichtende
Wohngebäude und das Referenzgebäude sind mit demselben
Verfahren zu berechnen. |
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(4) |
Zu
errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass die
Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach
Anlage 1 Nummer 3 eingehalten werden. |
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*)
Alle zitierten DIN-Normen sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin,
veröffentlicht
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