Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 - Energieeinsparverordnung für Gebäude - Verordnungstext
   Home + Aktuell
   EnEV 2009 Praxis
   · Suchen + finden
 · Text EnEV
 · Kurz-Info EnEV
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Workshop
 · Praxis-Hilfen
   EnEV 2007 Praxis
   Wissen + Praxis
   EnEV-Kalender
   Software + Web
   Dienstleister
   PREMIUM-Zugang
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Premium-News
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum
EnEV 2009 EnEV 2009 | Abschnitt 6 |

§ 25 Befreiungen

 

 

.

(1)

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.

(2)

Eine unbillige Härte im Sinne des Absatzes 1 kann sich auch daraus ergeben, dass ein Eigentümer zum gleichen Zeitpunkt oder in nahem zeitlichen Zusammenhang mehrere Pflichten nach dieser Verordnung oder zusätzlich nach anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften aus Gründen der Energieeinsparung zu erfüllen hat und ihm dies nicht zuzumuten ist.

(3)

Absatz 1 ist auf die Vorschriften des Abschnitts 5 nicht anzuwenden.

Zum Anfang der Seite

neu: Nichtwohnbau EnEV-Praxis: Fragen + Antworten

neu: Wohnbau EnEV-Praxis: Fragen + Antworten

-> Fragen + Antworten zur EnEV nach Themen finden

Zum Anfang der Seite

 


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|SUCHEN      |TEXT ENEV 2009      |Kurz-Info      |Praxis-Dialog      |Praxis-Hilfen      |KONTAKT

..  

       Impressum

© 1999 - 2011 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart