Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 + Energieausweis: Energieeinsparverordnung anwenden
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EnEV 2009 in Kraft: Seit 1. Oktober 2009 gilt bundesweit die neue, verschärfte EnEV 2009.
Sie hat die EnEV 2007 abgelöst. Was ist neu und was ändert sich durch die EnEV 2009? Welche Geldstrafe droht, wenn Fachleute oder ihre Kunden sie missachten? Welche EnEV gilt für Ihr Vorhaben? Lesen Sie die Antworten auf Fragen zur EnEV 2009, EnEV 2007, EnEV 2004.


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> neu: Energieausweis-Kompass: Seit die EnEV 2007 / 2009 den Energieausweis im Baubestand fordern, kommt es häufig zu Missverständnissen.: Der Energieausweis - als Nachweis gegenüber der Baubehörde - heißt nun genauso und sieht als Bedarfs-Ausweis auch genauso aus wie der neue Energieausweis zur Information von potentiellen Käufern, Neumietern und Besuchern von großen öffentlichen Dienstleistungsbauten. Unser neuer Energieausweis-Kompass zeigt Ihnen auf einen Blick: Welchen Energieausweis schreibt die EnEV 2009 vor? Wem und wozu dient er? Wer überreicht ihm wem? Wer stellt ihn aus?
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Energieausweis-Kompass: EnEV 2009 in der Praxis
| Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude (pdf)

> Anforderungen bei großem Dachausbau im Wohnbestand mit Erneuerung der Heizung für das gesamte Wohnhaus - Die neu ausgebaute Nutzfläche des Dachgeschosses des Mehrfamilienwohnhauses wird über 50 Quadratmeter (m²) betragen. Der Eigentümer will im Zuge dieser Baumaßnahme auch die Heizungsanlage für das gesamte Gebäude erneuern. Wie ist in Fällen einer Gebäudeerweiterungs- oder Ausbaumaßnahme von über 50 m² Nutzfläche und einer zusätzlichen Erneuerung der haustechnischen Anlage für das gesamte Gebäude vorzugehen?

> Energetische Anforderungen beim Anbau eines neuen Fahrstuhlschachts an bestehendes Nichtwohngebäude - Der Fahrstuhlschacht wird nur indirekt über die Flure des Gebäudes beheizt. Die Fläche des Fahrstuhlschachts beträgt weniger als 50 Quadratmeter (m²). Gelten hier die Anforderungen an die mittleren Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten gemäß Anhang 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) Tabelle 1? Oder sind lediglich die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz gemäß der Norm DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) zu erfüllen?

> Bodenplatte von Gebäuden normgemäß wärmedämmen - Es handelt sich um die Wärmedämmung einer Bodenplatte durch eine Randdämmung. Grundsätzlich ergeben sich nach der Meinung unseres Fragestellers gemäß DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) zwei Möglichkeiten: 5 Meter (m) waagerechte Randdämmung; 2 m senkrechte Randdämmung. Wie sollten Fachleute mit diesem Thema und Problemen praktisch umgehen? Erfüllt eine senkrechte Randdämmung von 2 m Tiefe ebenfalls die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz?

> DIBt: Offizielle Auslegungen zu EnEV-Fragen - 13. Staffel veröffentlicht: Lesen Sie die neuesten Antworten der Arbeitsgruppe zur EnEV der Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz: Definition Erweiterung um beheizte oder gekühlte Räume; Angaben im Energieausweis zu „Erneuerbaren Energien“ und „Lüftung“); Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs in Wohngebäuden im Falle zusätzlich zur Zentralheizung vorhandener Kaminöfen; Definition transparenter Bauteile im Dachbereich.

> Vereinfachung nach DIN V 18599 anwenden bei der Zonierung eines neuen Büro- und Geschäftshauses für die energetische Bilanzierung nach EnEV 2009 - Der Neubau besteht in den oberen vier Geschossen überwiegend aus Einzel- und Gruppenbüros. Die unteren zwei Geschosse dienen größtenteils dem Verkauf. Die Konditionierung der einzelnen Zonen unterscheidet sich nur unwesentlich voneinander. Ist für die energetische Bilanzierung die Einteilung in die Zonen "Einzelbüro" für die oberen Geschosse, sowie "Einzelhandel" für die unteren Geschosse für eine aussagekräftige Bilanzierung ausreichend? Ist die Vereinfachung der Zonierung wie in der EnEV 2007 erlaubt auch gemäß der neuen EnEV 2009 zulässig?

>  Anforderungen der EnEV 2009 für die Regelung der Fußboden-Heizung beim Einsatz einer Wärmepumpe - Ein Diplomingenieur für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) berät seine Kunden und plant die Heizungstechnik in Gebäuden: In einem Praxisfall handelt sich um ein Gebäude mit Fußbodenheizung und den entsprechenden Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Ein ausführender Fachmann behauptet, dass beim Einsatz einer Wärmepumpe in diesem Fall auf die Raumtemperatur-Regelung in Verbindung mit Fußbodenheizung verzichtet werden kann. Stimmt diese Aussage?

>  Energieausweis-Pflicht für denkmalgeschützten Turm - Baujahr 1900, erweitert 2003, als Gaststätte verpachtet - Für die Erweiterung hatte der Planer 2003 auch einen Wärmeschutz-Nachweis gemäß EnEV 2002 erstellt. Der ausgebaute, erweiterte Turm stand jedoch danach lange Zeit leer. Erst seit letztem Jahr hat der Besitzer ihn an einen Gaststätten-Betreiber vermietet. Nun klagt der Mieter über sehr hohe Heizkosten und verlangt vom Vermieter einen Energieausweis, wie ihm - nach seiner Meinung - gemäß der aktuellen EnEV 2009 zustehen würde. Der Vermieter will vom Fachmann nun wissen, ob er in diesem Fall zur Vorlage eines Energieausweises verpflichtet sei und ob er eine Ordnungswidrigkeit begehen würde, wenn er diesen verweigere.

>  Übliche Nutzungsdauer von Gebäuden nach EnEV 2009 für die Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen - Welche Zeitspannen werden gemäß EnEV 2009, § 25 (Befreiungen) zugrunde gelegt um die Wirtschaftlichkeit von Sanierungs-Maßnahmen zu berechnen? Gibt es in dieser Hinsicht auch Abstufungen der Nutzungsdauer in Bezug auf die unterschiedlichen Gebäudetypen und Gebäudenutzungen? Wie muss die Nicht-Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen nachgewiesen werden, wenn diese zur Erfüllung eines EnEV-Nachweises notwendig wären?

>  DIN V 18599 anwenden - Nutzungsrandbedingungen für energetische Bilanzierung Umkleidegebäude beheiztes Freibad - Es handelt sich um ein neu geplantes, beheiztes Freibad, welches jährlich lediglich vom 1. Mai bis 1. Oktober genutzt wird. Die Frage bezieht sich speziell auf das Umkleidegebäude des Freibades. Wie muss der Fachmann in diesem Praxisfall die Nutzungsrandbedingungen nach DIN V 18599 für das Umkleidegebäude des neuen, beheizten Freibades ansetzen bei der energetischen Bilanzierung?

>  Nachweis sommerlicher Wärmeschutz bei Änderung des Flachdachs eines Wohngebäudes wegen Baumängeln - Eine Diplom-Bauingenieurin plant die Sanierung des Flachdaches eines Wohngebäudes, welches im Jahr 2005 gemäß der Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2004) geplant und erbaut wurde. Wenn die raumseitig vorhandene Unterhangdecke zur Luftdichtheitsschicht umgebaut wird, greift dann die aktuelle EnEV 2009 mit ihren Anforderungen an sanierte Bauteile im Bestand? Muss nach der EnEV 2009 der sommerliche Wärmeschutz für das Flachdach nachgewiesen werden?

>  Gemischt genutzte Gebäude in Baden-Württemberg:
Heizung erneuern im Bestand und Heizung in Neubau
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Ein Bauingenieur berät den Eigentümer eines bestehenden Gebäudes. Das Bestandsgebäude wird zu 80 Prozent (%) gewerblich genutzt und die restlichen 20 % sind Wohnungen. Der Eigentümer will die alte Heizung erneuern, d.h. gegen eine neue Heizung austauschen. Welche Anforderungen muss der Eigentümer erfüllen, wenn er die Heizung dem gemischt genutzten Bestandsgebäude in Baden-Württemberg erneuert? Welche Anforderungen muss der Bauherr im Falle eines neu gebauten Gebäudes mit gemischter Nutzung und Standort in Baden-Württemberg erfüllen?

>  Kindergarten im Bestand erweitern und modernisieren: EnEV-Nachweis für Aufstockung und sanierte Fassaden - Der Auftraggeber will das Gebäude durch einen Anbau und eine Aufstockung erweitern und parallel dazu auch die alten Fenster teilweise erneuern. Die alte Außenwand wird teilweise abgerissen oder wird zur Innenwand umfunktioniert durch den geplanten Anbau. Auch soll sie teilweise zusätzlich gedämmt werden. Der beauftragte Bauingenieur fragt uns, was die Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2009) in diesem Praxisfall vorschreibt.

>  Energieausweis für saniertes Schulgebäude -  Die Heizung wird erneuert, das Flachdach wird punktuell saniert (Flickwerk der obersten Abdichtung) und einige Fenster - unter 10 Prozent der Gesamtfläche der Fenster des Gebäudes - werden erneuert. Für das Schulgebäude liegt ein Energiebedarfsausweis vom Januar 2009 vor, der gemäß der vorhergehenden EnEV 2007 ausgestellt wurde. Muss der Architekt für die Fenster und Dachsanierung einen Wärmeschutz - Nachweis gemäß EnEV 2009 führen? Muss er für das Schulgebäude aufgrund der neuen Heizung auch einen neuen Energiebedarfsausweis?

>  Energieausweis für neuen Wohnkomplex aus drei Mehrfamilienhäusern verbunden mit einer Tiefgarage - Die Beheizung erfolgt über Fernwärme oder über eine gemeinsame Heizung, die endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen, das Bauvorhaben wird noch geplant. Zwei Gebäude sind durch Balkone miteinander verbunden. Eine Bauingenieurin soll die EnEV-Nachweise ausstellen und wendet sich an uns mit folgenden Fragen: Wie viele Nachweise müssen erstellt werden in diesem Fall: ein gemeinsamer Energieausweis für alle Gebäude oder muss für jedes Gebäude ein gesonderter Energieausweis ausgestellt werden?

>  AGFW: Neues Arbeitsblatt "EnEV und Fernwärme" und Qualifizierung als Gutachter - Die aktualisierte Praxishilfe (Arbeitsblatt FW 309 - 1) des Energieeffizienz - Verbandes für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) hilft den spezifischen Primärenergiefaktor eines konkreten Fernwärmesystems zu ermitteln sowie eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Qualifizieren Sie sich und eröffnen Sie sich neue Chancen als "fP - Gutachter FW 609". Auftraggeber finden Sie über die "Liste der fP - Gutachter FW 609". Die nächste Prüfung führt der AGFW am 6. Oktober in Mannheim durch und bietet auch ein Seminar dazu an.
| AGFW - Fachartikel: EnEV und Fernwärme berechnen
| Info, Arbeitsblatt + Seminar "EnEV und Fernwärme"

>  Steigerung der Energiepreise in den nächsten Jahren - Prognosen für die Energieberatung und Wirtschaftlichkeits - Berechnung von Sanierungs - Varianten für Wohnhaus und Mehrfamilienwohnhaus im Bestand. Mit welcher Energiepreissteigerung in Prozenten pro Jahr (%/a) sollte die Energieberaterin für die nächsten 15 bis 20 Jahre rechnen, wenn sie für bestehende Wohngebäude die Wirtschaftlichkeit von vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen ermittelt?

>  Vereinfachungen beim Berechnen von EnEV-Nachweisen und Energieausweisen - Solare Wärmegewinne: Ist es zulässig - insbesondere bei EnEV-Nachweisen für Gebäude, die eindeutig die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllen - die solaren Wärmegewinne über deren opake Bauteile zu vernachlässigen?
U - Werte Bauteile: Ist es in diesen Fällen auch zulässig, die U - Werte für Bauteile vereinfacht zu ermitteln, beispielsweise für ein Flachdach mit Gefälledämmung, als Vereinfachung nur die Mindestdämmstärke anzunehmen?

>  EnEV-Nachweis für neuen Lebensmittelmarkt: Abwärme der Kühltruhen beheizt den Verkaufsraum - Der Planer geht davon aus, dass die Kälteerzeugung für die Kühltruhen des Lebensmittelmarktes nicht in die Bilanzierung nach DIN V18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) mit eingeht. Wie sollte er die Beheizung des Verkaufsraums des Lebensmittelmarktes durch die Abwärme der Kühltruhen in der energetischen Bilanz für den EnEV-Nachweis berücksichtigen?

>  EnEV-Nachweis für Anbau und Sanierung Schulbestand - An ein bestehendes Schulgebäude wird ein neuer Anbau mit einer Nutzfläche über 50 Quadratmeter (m²) errichtet. Änderung Bestand: Das Bestandsgebäude wird parallel dazu saniert: die Fassade und das Dach werden zusätzlich gedämmt. Ist es zulässig, für den öffentlich - rechtlichen Nachweis nach EnEV 2009 den Anbau an das Schulgebäude als Neubau zu betrachten und nachweisen und im Bestand nur die betroffenen Bauteile (Dach und Fassade) betrachten und nachweisen, dass sie die Wärmeschutz - Anforderungen gemäß EnEV 2009, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) Absatz 3 erfüllen?

>  EnEV-Nachweis für die Erweiterung eines Kindergartens - Muss der Bauingenieur den energiesparrechtliche Nachweis gemäß EnEV 2009 für das gesamte Kindergarten - Gebäude führen und dabei die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) anwenden? Kann er die Möglichkeit wahrnehmen und nachweisen, dass bei der baulichen Erweiterung des Kindergartens die nach EnEV zulässigen Werte um maximal 40 Prozent (%) überschritten werden? Müsste der Fachmann die Nutzungsprofile für die einzelnen Zonen, wie Gruppenräume, Schlafräume usw. selbst erarbeiten?

>  EnEV-Nachweis für Umnutzung niedrig beheiztes Industriegebäude für normal beheizte Funktionsbereiche - Handelt es sich bei den angestrebten Baumaßnahmen (neues Flachdach, Dämmung Außenwände, Änderung der Nutzung) um eine Änderung von Nichtwohngebäuden im Sinne der EnEV 2009, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden)? Wenn dieses zutrifft, kann der Ingenieur bei der Nachweis - Berechnung gemäß § 9, Absatz 3 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) verfahren und nur den Wärmeschutz der Außenbauteile nachweisen und auf eine Gesamt - Bilanzierung verzichten?

>  Schulgebäude im Bestand erweitern: EnEV-Nachweis und Energieausweis als Aushang - Die bestehende Heizungsanlage kann leider nicht beurteilt werden. Die Nutzfläche des Schulgebäudes wird um mehr als 50 m², jedoch um weniger als die Hälfte der bestehenden Nutzfläche erweitert. Wie kann der Bauingenieur für die geplante Schulbau - Erweiterung nachweisen, dass sie die Anforderungen der EnEV 2009 erfüllt? Wie kann er die Heizungsanlage in dem Nachweis für den neuen Gebäudeteil berücksichtigen? Greift noch die "76 - Prozent - Regel" der EnEV 2007? Wie kann er verfahren, wenn der neue Gebäudeteil die Anforderungen nach EnEV 2009 wegen relativ schlechter U - Werte nicht erfüllen kann? Muss der Bauingenieur für diese Erweiterung einen Energieausweis ausstellen?

>  Energieausweis - Kompass: Bedarfs oder Verbrauchs - Ausweis? Wenn Sie oder Ihre Kunden eine Wohnung oder Wohnhaus im Bestand verkaufen oder neu vermieten, sollten sie rechtzeitig einen Energieausweis für die potentiellen Käufer und Neumieter bereit halten. Allerdings dürfen sie in bestimmten Fällen seit dem 1. Oktober 2008 nur einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Unser Kompass zeigt Ihnen, was im Ihrem Fall gilt.

>  Energieausweis als EnEV-Nachweise für neues Feuerwehrgerätehaus - Das gesamte Gebäude besteht aus einer Fahrzeughalle und dem anschließenden Bereich mit Aufenthaltsräumen, Besprechungsraum und dem Kommandantenbüro. Die Fahrzeughalle wird unter 12 Grad Celsius (°C) beheizt. Die übrigen Räume werden auf normale Innentemperaturen beheizt. Wie sollte die Architektin den EnEV-Nachweis führen?

>  Energieausweis für Sporthalle mit Anbau ausstellen - Eine Bauingenieurin soll ein Angebot für die Ausstellung eines Energieausweises gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für eine Sporthalle abgeben. Die Gemeinde hat an eine alte Sporthalle vor drei Jahren eine neue Halle angebaut. Diese beiden Hallen sind miteinander durch Flure und Umkleideräume verbunden und werden gemeinsam beheizt. Wie soll die Bauingenieurin den Energieausweis erstellen?

>  Sommerlichen Wärmeschutz bei Nichtwohngebäuden - Ein Bauingenieur plant für einen Auftraggeber ein dreigeschossiges, nach allen Himmelsrichtungen großzügig verglastes Bürogebäude. Die Fenster sind zweifach wärmeschutzverglast und manche Räume werden auch gekühlt. Der Bauingenieur soll auch den energiesparrechtlichen Nachweis gemäß EnEV 2009 führen. Muss er den sommerlichen Wärmeschutz raumweise oder zonenweise nachweisen? Muss er auch für die gekühlten Zonen den Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz führen?

>  Dämmpflichten bei denkmalgeschütztem Wohnhaus - Ein potentieller Käufer fragt: Wir wollen ein altes Wohnhaus kaufen, das unter Denkmalschutz steht. Nun haben wir erfahren, dass die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert, dass die oberste Geschossdecke bei alten Häusern gedämmt werden muss. Gilt diese Pflicht auch für Häuser, die unter Denkmalschutz stehen?
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Dämmpflichten bei denkmalgeschütztem Wohnhaus

>  Nachrüstpflichten beim Kauf eines älteren, ungedämmten Hauses - Ein potentieller Käufer fragt: Mir wurde ein Mehrfamilienhaus (MFH) mit acht Wohneinheiten (WE) und 372 Quadratmetern (m²) Fläche zum Kauf angeboten. Die doppelt verglasten Fenster des Hauses wurden vor ca. 15 bis 20 Jahren erneuert. Der Zustand der Heizung ist mir nicht bekannt. Bisher wurde das Haus nicht gedämmt. Welche gesetzlichen Pflichten muss ich nach EnEV 2009 erfüllen, wenn ich das Haus erwerbe?
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Nachrüstpflichten beim Kauf eines ungedämmten Hauses

>  Energieausweis beim Verkauf im Wohnbestand zeigen - Ein potentieller Käufer fragt: Ich beabsichtige eine Doppelhaushälfte Baujahr 1996, mit 238 Quadratmetern (m²) sowie einschließlich einer Einliegerwohnung zu kaufen. Letztere möchte ich nach dem Kauf sofort vermieten. Der Eigentümer wollte mir zunächst einen Energieausweis ausfertigen lassen, bin ihn der Immobilienmakler davon überzeugt hat, dass er dazu gar nicht verpflichtet sei. Nun bin ich etwas verwirrt: Ich möchte einen Energieausweis haben und gehe zudem davon aus, dass dieser auch verpflichtend erstellt werden muss. Liege ich da richtig?
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Energieausweis beim Verkauf im Wohnbestand zeigen

>  Kostenfreie Kurzinfo: EnEV 2009 + Energieausweis - Erläuterungen, Hinweise und Praxis - Tipps. Für Sie als Fachleute sowie für betroffene Bauherren, Eigentümer und Verwalter haben wir unsere erfolgreiche "Kurzinfo zur EnEV" aktualisiert und bieten sie kostenfreie als Pdf - Download an.
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| Weitere kostenfreie Publikationen zur EnEV 2009

>  EnEV 2009 - Bußgeld-Kompass - welche Geldstrafe droht, wenn beauftragte Fachleute, betroffene Bauherrn, Eigentümer oder Betreiber die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) missachten?
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EnEV 2009: Bußgeld-Kompass - welche Geldstrafe droht?

>  Kostenfreie Kurzinfo für Ihre Kunden mit Ihrem Firmenstempel: EnEV 2009: Sieben Missverständnisse
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| Merkblatt: Energie - Nachweise für Gebäude pdf

> Lüftungsanlage bei KfW-Effizienzhaus im Bestand nach EnEV 2009 zu modernisierendes Gebäude - Ein Diplomingenieur und Energieberater ist auch als Sachverständiger für Bescheinigungen für Anträge zur Förderung durch die KfW - Förderbank tätig. Zurzeit berät er zwei Kunden: Ein Auftraggeber strebt ein KfW - 115 - Effizienzhaus an. Ein zweiter Auftraggeber, strebt ein KfW - 85 - oder KfW - 100 - Effizienzhaus im Bestand an. Als problematisch erweist sich in beiden Fällen die Frage nach der Lüftung: Unser Fachmann ist davon überzeugt, dass der Einsatz von Lüftungsanlagen - insbesondere mit Wärmerückgewinnung – in allen drei Fällen sehr sinnvoll wäre. Seine Kunden wollen jedoch nicht unbedingt zusätzlich zur Fensterlüftung auch eine Lüftungstechnik installieren. Wie kann der Fachmann den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für die Förderanträge erbringen, damit in diesen Sanierungsfällen eine oder gegebenenfalls keine Lüftungsanlage eingesetzt wird?

> U-Wert-Berechnung für Steildach mit Zwischensparren - Dämmung in einem neu zu errichtenden Wohngebäude - Der zusätzliche Wärmeverlust durch den Sparrenbereich verursacht aus der Erfahrung unseres Fragestellers einen rechnerischen Zuschlag zum U - Wert des eigentlichen Gefachbereichs, der deutlich über dem Pauschalzuschlag über die wärmeabgebende Hüllfläche des Gebäudes liegt. Grundsätzlich stellt sich aus seiner Erfahrung diese Frage bei allen Ständerbauweisen. In diesem konkreten Fall jedoch besonders ausgeprägt. Ist es zulässig den Pauschalzuschlag in Anspruch zu nehmen, oder muss der mittleren U - Wert aus dem Gefach - bzw. dem Sparrenbereich berechnen werden?

> Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes gemäß dem KfW Förderprogramm 151 - Ein Diplomingenieur der Fachrichtung Anlagentechnik in Gebäuden (TGA) berät einen Auftraggeber bei der Sanierung der Heizung. Die Gasetagenheizungen werden  demontiert und eine Wärmepumpenheizung mit Erdgasspitzenlastkessel eingebaut. Ist es erforderlich, dass die vorhandenen Thermostatventile ebenfalls erneuert und dann die Heizkörper hierdurch ebenfalls einen hydraulischen Abgleich unterzogen werden, oder können die bestehenden Thermostatventile der Heizkörper bleiben, und lediglich ein zentraler Raumthermostat auf das Zentralventil im Wohnungsabgang wirken?

> Energieausweis und Wärmeschutz der Außenwände für neues Einfamilien - Doppelhaus mit unbeheiztem Keller - Muss der Fachmann den unbeheizten Keller als Teil des beiheizten Bauvolumen des Gebäudes berücksichtigen? Wie sollte er die Außenhülle des Kellers in die Fläche der wärmeübertragenden Gebäudehülle mit aufnehmen? Gilt für den Mindestwärmeschutz der Außenwände des zu errichtenden Wohnhauses die entsprechenden Anforderungen der Norm DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) gelten oder die Maximalwerte der EnEV 2009, Anhang 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen), Tabelle 1 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen)?

> Das Dach eines Mehrfamilien-Wohnhauses sanieren - Das bestehende Dach ist als Kaltdach ohne Unterdeckung ausgebildet. Die oberste Geschossdecke ist nur geringfügig wärmegedämmt durch aufgelegte Styroporplatten. Der Eigentümer des Wohnhauses will das Dach sanieren, allerdings nicht wärmedämmen sondern lediglich mit einer Unterdeckung und einer neuen Dachdeckung versehen. Der Dachboden (Speicher) des Wohnhauses soll auch weiterhin als Kaltdach unverändert genutzt werden. Muss das Dach oder die oberste Geschossdecke zur Einhaltung der Forderungen der EnEV 2009 energetisch nachgerüstet werden? Greifen für das Dach die Anforderungen der EnEV 2009 bei Änderungen von Außenbauteilen im Baubestand?

> 12. Staffel der EnEV - Auslegungen veröffentlicht: Die EnEV 2009 ist am 1. Oktober 2009 bundesweit in Kraft getreten. Damit sie in den Bundesländern möglichst einheitlich angewendet wird, hat die Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz bereits 2002 eine spezielle Arbeitsgruppe zur EnEV eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe beantwortet die Anfragen die in den Bundesländern eingehen. Die Fragen, die von allgemeinem Interesse sind werden als offizielle Auslegungen veröffentlicht.

> Energieausweis als EnEV-Nachweis für Wohnbauteil in Bestandsgebäude im Hinblick auf geplante Sanierung: Für die geplante Modernisierung eines Wohn - und Geschäftshauses führt ein Ingenieur die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung EnEV 2009. Dabei beachtet er die 140 - Prozent - Regel der EnEV 2009 für Änderungen im Bestand. Für den Wohnbauteil bedeutet dieses auch, dass der Wärmeschutz der Gebäudehülle höchstens 40 Prozent (%) niedriger als der Neubau - Standard sein darf. Der Fachmann fragt uns wie er den Wohnbauteil des Bestandsgebäudes einordnen soll, da er über den Etagen mit Nichtwohnnutzung liegt und das Gebäude giebelseitig an ein Nachbargebäude grenzt.

> Nordfassade von bestehendem Mehrfamilienwohnhaus nach EnEV 2009 sanieren und EnEV-Nachweise führen - Ein Diplomingenieur / Energieberater soll er ein Angebot abgeben für die Planung und Nachweisführung der Sanierung eines Mehrfamilienhauses. Der Eigentümer muss die gesamte Nordfassade sanieren, da sie sehr stark beschädigt ist. Ihre Fläche umfasst 100 Quadratmeter (m²) und alle Außenwände des Wohnhauses sind insgesamt 400 m² groß. Der Außenputz der Nordfassaden wird abgeschlagen und diese Außenwand gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 mit neuer Dämmung versehen. Der Fachmann fragt uns wie die Anforderungen der EnEV 2009 in diesem Fall greifen und wie er den Nachweis führen kann.

> Neues Schulgebäude: Nachweis nach EnEV 2009 und nach EEWärmegesetz führen - Der Einsatz regenerativer Energien (Solarenergie, Biogas, usw.) ist in diesem Fall unwirtschaftlich bzw. nicht möglich. Zur Erfüllung der Anforderungen des EEWärmeG wird über den Einsatz von Lüftungsanlagen mit WRG in Einzelzonen sowie einer zusätzlichen Luft - Wärme - Pumpe zum Brennwertkessel nachgedacht. Laut Wärmegesetz müssen 50 % des Wärmeenergiebedarfs durch Umweltwärme gedeckt sein. Wie ist der Heizwärmebedarf im Sinne des Wärmegesetzes definiert (nach EnEV, Heizlastermittlung)? Wie kann der 50 - prozentige Anteil aus Luftwärmepumpe und Wärmerückgewinnung nachgewiesen werden?

> Sind erneuerbaren Energien in neuem Wohnhaus zwingend vorgeschrieben? Ein potentieller Bauherr fragt: Wir haben die Absicht, ein Einfamilienhaus zu bauen. Um Energie zu sparen, haben wir uns entschieden, das Haus nach den Kriterien der KfW - Förderung zu bauen (www.kfw - foerderbank.de). Die Erfüllung dieser Forderungen führt durch die Maßnahmen zur Wärmedämmung bei den Wänden und Fenstern bereits zu erheblichen Energieeinsparungen. Sind wir trotzdem gezwungen nach dem Wärmegesetz 2009 erneuerbare Energie zu nutzen?

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© 1999 - 2010 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart