Energieausweis und EnEV 2009

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2009

EnEV 2009 – was ändert sich für Neubau - Vorhaben?

Kurze Erklärungen mit Links auf die EnEV-2009-Texte und Praxis-Hilfen.
Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart

Seit 1999 Herausgeberin des Fachportals www.EnEV-online.de


Wer einen Neubau plant und baut sollte stets im Auge behalten, dass sich die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) an das fertig gebaute Gebäude richten. Dies gilt auch für den Fall, wenn wenn der Bauherr den Energieausweis - als energiesparrechtlichen Nachweis nach den Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes - mit dem Bauantrag einreichen muss. Wenn sich bei der Bauausführung relevante Änderungen ergeben haben, muss der endgültige Energieausweis entsprechend aktualisiert werden. Was hat sich für Neubau - Vorhaben mit der EnEV 2009 geändert? Verschaffen Sie sich einen Überblick mit unserer folgenden Kurzinformation:

1. Verschärfte Neubau - Anforderungen erfüllen
2. EnEV-Nachweis mit Referenzwohnhaus berechnen
3. Wohngebäude: Zwei Rechenverfahren anwenden
4. Wärmeschutz am Wohnhaustyp orientieren
5. Alternative Anlagentechnik einplanen
6. Sommerlichen Wärmeschutz gewährleisten
7. EnEV 2007: Erneuerbare Energien berücksichtigen
8. EnEV 2009: Erneuerbare Energien berücksichtigen

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+ EnEV 2009: Verschärfte Neubau - Anforderungen erfüllen

Wer als Bauherr oder als beauftragter Fachmann ein neues Wohnhaus oder Nichtwohngebäude plant und baut muss die gesteigerten Ansprüche der Energieeinspar - Verordnung (EnEV 2009) beachten: Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung ist nun um fast ein Drittel - also 30 Prozent (%) gesunken.

Der Wärmeschutz ist nach wie vor die zweite Grundforderung auch der EnEV 2009. Parallel zum geminderten zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf  ist der erforderliche Wärmeschutz der Gebäudehülle ist um ca. 15 Prozent gestiegen. Als Maßstab gelten nach wie vor die U - Werte der Außenbauteile, die die wärmeabgebende Gebäudehülle bilden.

-> EnEV 2009, § 3 Anforderungen an Wohngebäude
-> EnEV 2009, Anlage: 1 Anforderungen an Wohngebäude
-> Bußgeld-Kompass: Wie viel Geldstrafe droht?

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+ EnEV - 2009 - Nachweis mit Referenzwohnhaus berechnen

Der methodische Ansatz für die Nachweis - Berechnung für Wohngebäude ist auch neu: Der vorausberechnete Jahres-Primärenergiebedarf des geplanten, zu errichteten Wohnhauses darf den Jahres-Primärenergiebedarf eines entsprechenden Referenz - Wohnhauses nicht überschreiten. Das Prinzip ist uns vertraut von der EnEV 2007 - allerdings nur für Nichtwohngebäude: Das Referenz - Wohnhaus hat die gleiche Geometrie, die gleiche Gebäudenutzfläche sowie die gleiche Ausrichtung wie das geplante Wohnhaus. Die Angaben für seine Ausführung, d.h. für die energetische Qualität der einzelnen Bauteile der Gebäudehülle – Außenwand, Dach, Bodendecke, Fenster, usw. – sowie für die Luftdichtheit und Anlagentechnik stellt die EnEV 2009 in einer Tabelle bereit.

-> EnEV 2009, Anlage: 1 Anforderungen Wohngebäude
-> EnEV 2009, § 3 Anforderungen an Wohngebäude

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+ EnEV 2009: Zwei Rechenverfahren anwenden

Wer ein neues Wohnhaus plant muss für das Referenzwohnhaus und für das geplante Wohnhaus den Jahres-Primärenergiebedarf berechnen. Dabei kann er zwischen zwei Methoden frei wählen. Wichtig ist, dass der Planer oder Sachverständige dabei dieselbe Rechenmethode sowohl für das geplante, als auch für das Referenzhaus verwendet.

  • Berechnen nach der Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) – wobei die EnEV 2009 auf die Ausgabe Februar 2007 verweist.
     

  • Berechnen nach der bisher bekannten Methode nach DIN V 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme - und des Jahresheizenergiebedarfs) in Verbindung mit der DIN V 4701 (Energetische Bewertung heiz - und raumlufttechnischer Anlagen), Teil 10 (Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung).

-> EnEV 2009, § 3 Anforderungen an Wohngebäude
-> EnEV 2009, Anlage: 1 Anforderungen an Wohngebäude

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+ EnEV 2009: Wärmeschutz am Wohnhaustyp orientieren

Alle bisherigen EnEV-Fassungen verbanden die Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle für Wohngebäude an den Formfaktor, d.h. an das berechnete Verhältnis zwischen der wärmeübertragende Umfassungsfläche (A in Quadratmetern m²) und das darin eingeschlossene, beheizte Bauvolumen (Ve in Kubikmetern m³). Gemessen wird der Formfaktor A/Ve wird m - 1.

Die EnEV 2009 stellt nun den Wärmeschutz von Wohngebäuden in direkten Bezug zu dem Gebäudetyp, d.h. ob ein Wohnhaus freistehend oder einseitig angebaut ist, ob es erweitert wird, usw.. Auch berücksichtigt die neue EnEV ob es sich um ein kleines oder großes Wohngebäude handelt. Als Maßstab gilt die Nutzfläche: bei kleinen Wohnhäusern ist sie höchstens 350 Quadratmeter (m²) groß und bei großen Wohnhäuser ist sie über 350 m².

Pdf-Format Grafik 1: Anforderungen der EnEV 2009 an den Wärmeschutz der Gebäudehülle bei neuen Wohngebäuden. Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts.
Quelle: EnEV 2009, Anlage 1

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+ EnEV 2009: Alternative Anlagentechnik einplanen

Wer in einem neuen Wohnhaus oder Nichtwohngebäude künftig eine Heizung einplant, für die keine anerkannten Regeln der Technik verfügbar sind, kann nicht mehr wie bisher die 75 - Prozent - Regel anwenden und nur den Wärmeschutz der Gebäudehülle nachweisen. Die EnEV 2009 fordert, dass der Planer bei der Nachweis - Berechnung für diese Sonderfälle geeignete Komponenten mit ähnlichen energetischen Eigenschaften ansetzt.
-> EnEV 2009, § 13 Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen

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+ EnEV 2009: Sommerlichen Wärmeschutz gewährleisten

Damit es in dem neuen Gebäuden sommers nicht zu heiß wird, muss der Planer nach wie vor die Werte der DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) einhalten und den Sonneneintragskennwert auch gemäß dieser Norm berechnen. Neu ist die zusätzliche und sicherlich auch willkommene Option für computerbasierte Simulation: Wenn der Planer oder Sachverständiger ein ingenieurmäßiges Verfahren (Simulationsrechnung) anwendet, muss er nach der neuen EnEV die Randbedingungen dermaßen ansetzen, dass sie die aktuellen klimatischen Verhältnisse am Standort des Gebäudes ausreichend gut wiedergeben.
-> EnEV 2009, Anlage: 1 Anforderungen an Wohngebäude
-> EnEV 2009: Anlage 2: Anforderungen Nichtwohngebäude

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+ EnEV 2007: Erneuerbare Energien berücksichtigen

Die EnEV 2007 hat das Thema „Erneuerbare Energien“ noch recht halbherzig behandelt. Wir erinnern uns daran, dass die Energieeinsparverordnung im Jahr 2002 erstmals die Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1995) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV 1998) zusammenbrachte. In der letzten Wärmeschutzverordnung war das Thema "Erneuerbare Energien" nur "indirekt" integriert, durch Anerkennung der passiven Wärmegewinnung durch die Solarstrahlung durch die Fenster und bei der Lüftung mit Wärmerückgewinnung.

Unser neues Wärmegesetz 2009 - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmegesetz EEWärmeG - erkennt diese beiden Formen der Wärmegewinne nicht als Erneuerbare Energien an. Nur aktive Solargewinne zählen. Die Abwärme - beispielsweise aus Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung - erkennt das Wärmegesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen als Ersatzmaßnahme zum Wärmegesetz 2009 an.

Zurück zur EnEV 2007: Nur bei sehr großen Gebäuden mit einer Nutzfläche über Tausend Quadratmeter musste der Planer nach den Regelungen der EnEV 2007 den Einsatz von erneuerbaren Energien überprüfen. Im Energieausweis bezeugt er anschließend mit einem Kreuz in dem neuen Kasten unter „Sonstige Angaben“, dass er die „Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme vor Baubeginn geprüft“ hat.

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+ EnEV 2009: Erneuerbare Energien berücksichtigen

Seit dem nun seit Anfang dieses Jahres das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (kurz: Wärmegesetz 2009) parallel zur EnEV gilt, berücksichtigt die neue EnEV 2009 auch erneuerbare Energien bei dem Referenzgebäude.

Im Energieausweis ist dazu passend nun auch ein neues Feld zu finden, in dem der Aussteller die notwendigen Angaben vornehmen kann, wenn der Bauherr die Anforderungen der EnEV 2009 um 15 Prozent (%) unterschreitet und damit eine anerkannte Ersatzmaßnahme des Wärmegesetzes erfüllt.

Als Aussteller müssen Sie im Energieausweis sowohl für den Primärenergiebedarf, als auch für den Transmissionswärmeverlust die verschärften Werte im Vergleich zur EnEV - Anforderung angeben.
-> EnEV 2009, Anlage 6: Muster Energieausweis Wohnbau
-> EnEV 2009, Anl. 7: Muster Energieausweis Nichtwohnbau

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EnEV 2009 - Änderungen zur EnEV 2007

-> Welche EnEV-Fassung gilt für Bauvorhaben?

-> Was ändert sich für Neubau - Vorhaben?

-> Was ändert sich für Eigentümer im Baubestand?

-> Was ändert sich im Vollzug der EnEV 2009?

-> Fazit für Fachleute: EnEV 2009 in der Praxis

-> Über die Autorin Melita Tuschinski

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