Energieausweis und EnEV 2009

. Energieausweis und EnEV 2009 - Kurz-Info
   Home + Aktuell
   EnEV 2009 Praxis
   · Suchen + finden
 · Text EnEV
 · Kurz-Info EnEV
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Workshop
 · Praxis-Hilfen
   EnEV 2007 Praxis
   Wissen + Praxis
   EnEV-Kalender
   Software + Web
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Premium-News
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum

EnEV 2009
EnEV 2009 | Abschnitt 5 |

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

 

 

.

(1)

Sind Maßnahmen für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz) möglich, hat der Aussteller des Energieausweises dem Eigentümer anlässlich der Ausstellung eines Energieausweises entsprechende, begleitende Empfehlungen in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen auszustellen (Modernisierungsempfehlungen). Dabei kann ergänzend auf weiterführende Hinweise in Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder von ihnen beauftragter Dritter Bezug genommen werden. Die Bestimmungen des § 9 Abs. 2 Satz 2 über die vereinfachte Datenerhebung sind entsprechend anzuwenden. Sind Modernisierungsempfehlungen nicht möglich, hat der Aussteller dies dem Eigentümer anlässlich der Ausstellung des Energieausweises mitzuteilen.

(2)

Die Darstellung von Modernisierungsempfehlungen und die Erklärung nach Absatz 1 Satz 4 müssen nach Inhalt und Aufbau dem Muster in Anlage 10 entsprechen. § 17 Abs. 4 und 5 ist entsprechend anzuwenden.

(3)

Modernisierungsempfehlungen sind dem Energieausweis mit dem Inhalt nach den Mustern der Anlagen 6 und 7 beizufügen.

Zum Anfang der Seite

neu: 55 Fragen + Antworten zur EnEV (Leseprobe, pdf)
-> Fragen + Antworten zur EnEV 2009 nach Themen

Zum Anfang der Seite


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|SUCHEN      |TEXT ENEV 2009      |Kurz-Info      |Praxis-Dialog      |Praxis-Hilfen      |KONTAKT

..  

       Impressum

© 1999 - 2010 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart