Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 - Energieeinsparverordnung für Gebäude - Verordnungstext
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EnEV 2009
EnEV 2009 | Anlagen | Anlage 4 (zu § 6)

Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel

.
 

1.

Anforderungen an außen liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster

Außen liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster müssen den Klassen nach Tabelle 1 entsprechen.

Tabelle 1: Klassen der Fugendurchlässigkeit von außen liegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern

 

Zeile

Anzahl der Vollgeschosse des Gebäudes

Klasse der Fugendurchlässigkeit nach DIN EN 12 207 - 1 : 2000 - 06

1

bis zu 2

2

2

mehr als 2

3

.  

2.

Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes

Wird bei Anwendung des § 6 Absatz 1 Satz 3 eine Überprüfung der Anforderungen nach § 6 Abs. 1 durchgeführt, darf der nach DIN EN 13 829 : 2001 - 02 bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen - bei Gebäuden - ohne raumlufttechnische Anlagen    3,0 h - 1 und - mit raumlufttechnischen Anlagen     1,5 h - 1
nicht überschreiten.

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© 1999 - 2010 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart