Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 - Energieeinsparverordnung für Gebäude - Verordnungstext
   Home + Aktuell
   EnEV 2009 Praxis
   · Suchen + finden
 · Text EnEV
 · Kurz-Info EnEV
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Workshop
 · Praxis-Hilfen
   EnEV 2007 Praxis
   Wissen + Praxis
   EnEV-Kalender
   Software + Web
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Premium-News
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum
EnEV 2009 EnEV 2009 | Abschnitt 7 |

§ 28 Allgemeine Übergangsvorschrift

 

 

.

(1)

Auf Vorhaben, welche die Errichtung, die Änderung, die Erweiterung oder den Ausbau von Gebäuden zum Gegenstand haben, ist diese Verordnung in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung oder der Bauanzeige geltenden Fassung anzuwenden.

(2)

Auf nicht genehmigungsbedürftige Vorhaben, die nach Maßgabe des Bauordnungsrechts der Gemeinde zur Kenntnis zu geben sind, ist diese Verordnung in der zum Zeitpunkt der Kenntnisgabe gegenüber der zuständigen Behörde geltenden Fassung anzuwenden.

(3)

Auf sonstige nicht genehmigungsbedürftige, insbesondere genehmigungs - , anzeige - und verfahrensfreie Vorhaben ist diese Verordnung in der zum Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung geltenden Fassung anzuwenden.

(4)

Auf Verlangen des Bauherrn ist abweichend von Absatz 1 das neue Recht anzuwenden, wenn über den Bauantrag oder nach einer Bauanzeige noch nicht bestandskräftig entschieden worden ist.

Zum Anfang der Seite

neu: 55 Fragen + Antworten zur EnEV (Leseprobe, pdf)
-> Fragen + Antworten zur EnEV 2009 nach Themen

Zum Anfang der Seite


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|SUCHEN      |TEXT ENEV 2009      |Kurz-Info      |Praxis-Dialog      |Praxis-Hilfen      |KONTAKT

..  

       Impressum

© 1999 - 2010 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart