Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 - Energieeinsparverordnung für Gebäude - Verordnungstext
   Home + Aktuell
   EnEV 2009 Praxis
   · Suchen + finden
 · Text EnEV
 · Kurz-Info EnEV
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Workshop
 · Praxis-Hilfen
   EnEV 2007 Praxis
   Wissen + Praxis
   EnEV-Kalender
   Software + Web
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Premium-News
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum
EnEV 2009 EnEV 2009 | Abschnitt 3 |

§ 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität

  .

(1)

Außenbauteile dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. Das Gleiche gilt für Anlagen und Einrichtungen nach dem Abschnitt 4, soweit sie zum Nachweis der Anforderungen energieeinsparrechtlicher Vorschriften des Bundes zu berücksichtigen waren.

(2)

Energiebedarfssenkende Einrichtungen in Anlagen nach Absatz 1 sind vom Betreiber betriebsbereit zu erhalten und bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Nutzung und Erhaltung im Sinne des Satzes 1 gilt als gegeben, soweit der Einfluss einer energiebedarfssenkenden Einrichtung auf den Jahres - Primärenergiebedarf durch andere anlagentechnische oder bauliche Maßnahmen ausgeglichen wird.

(3)

Anlagen und Einrichtungen der Heizungs- , Kühl - und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betreiber sachgerecht zu bedienen. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.

Zum Anfang der Seite

neu: 55 Fragen + Antworten zur EnEV (Leseprobe, pdf)
-> Fragen + Antworten zur EnEV 2009 nach Themen

Zum Anfang der Seite


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|SUCHEN      |TEXT ENEV 2009      |Kurz-Info      |Praxis-Dialog      |Praxis-Hilfen      |KONTAKT

..  

       Impressum

© 1999 - 2010 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart