Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Photovoltaik-Anlagen für neue erbaute Wohnhäuser nach EEWärmeG 2011 sowie im Nachweis nach EnEV 2009 und 2014 berücksichtigen

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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für neu erbaute Wohnhäuser jeweils den EnEV-Nachweis und den Nachweis für den Antrag für eine finanzielle Förderungen durch die KfW im Rahmen des Programms „Energieeffizient Bauen“ zu führen. Die Wohnhäuser werden jeweils ausgestattet mit Brennwertkessel für die Beheizung sowie mit Elektro-Speichergerät für die Trinkwasser-Erwärmung. Zusätzlich wird auch eine Photovoltaikanlage - vorrangig zum Eigenverbrauch – eingesetzt. Es stellt sich die Frage wie der Ertrag der Photovoltaik-Anlage nach EnEV 2009 und EnEV 2014 im EnEV-Nachweis angerechnet wird.

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Aspekte: EnEV, 2009, 2014, Energieeinsparverordnung, Neubau, zu, errichten, Wohnhaus, Wohngebäude, Wohnungsbau, PV, Photovoltaik, Fotovoltaik, Bilanz, Energiebilanz, anrechnen, Ertrag, Stromertrag, Strom, erneuerbare, Energie, Solarenergie

Auftrag: Ein Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für neu erbaute Wohnhäuser jeweils den EnEV-Nachweis und den Nachweis für den Antrag für eine finanzielle Förderungen durch die KfW im Rahmen des Programms „Energieeffizient Bauen“ zu führen.

Praxis: Ein Bauträger plant den Neubau von Wohnhäusern.
• Heizung: In den neuen Wohngebäuden wird unter anderem auch ein Brennwert-Kessel für die Beheizung des Gebäudes eingesetzt.
• Warmwasser: Für die Trinkwarmwasserbereitung wird ein Elektro-Speichergerät vorgesehen, das tagsüber den Speicher auflädt.
• Strom: Zusätzlich wird eine Photovoltaikanlage - vorrangig zum Eigenverbrauch – eingesetzt.

Probleme:

EEWärmeG:
Aus relevanten Auslegungsfragen konnte der Fragesteller schlussfolgern, dass die Anrechnung des Ertrags der PV-Anlage nur im Rahmen der Unterschreitung durch Ersatzmaßnahmen anrechenbar ist. Eine direkte Anrechnung auf die Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG 2011 als Umweltquelle ist somit nicht möglich.

EnEV 2009:
Gemäß EnEV 2009 § 5 (Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien) sowie den KfW-Förderbedingungen ist es grundsätzlich möglich, den Stromertrag durch Photovoltaikanlagen anzurechnen sofern dieser den Bedarf nicht übersteigt und eine monatliche Simulation des Ertrags durchgeführt wird.

Es stellt sich die Frage wie dieses in der Praxis angerechnet wird:

A) Simulation mit Nutzerprofil: Es wird eine Simulation durchgeführt, bei der der PV-Ertrag mit einem Nutzerprofil überlagert wird und somit der tatsächliche Eigenverbrauch berechnet wird. Diese Variante berücksichtigt aus Sicht unseres Fragestellers, dass der Strom gleichzeitig produziert und abgenommen wird. Der anrechenbare Eigenverbrauch ist hierbei natürlich deutlich geringer. Eine solche Simulation kann zudem kaum ein PV-Hersteller erstellen.

B) Monatliche Simulation ohne Nutzerprofil: Es reicht eine monatliche Solarsimulation ohne Nutzerverhalten, in der der absolute Ertrag mit dem EnEV-Bedarf abgeglichen wird. Diese Variante berücksichtigt jedoch ausschließlich die Monatsergebnisse. Ob gleichzeitig Strom produziert und verbraucht wird hierbei nicht eindeutig ausgewiesen. Der anrechenbare Eigenverbrauch ist hierbei deutlich höher. Es stellt sich die Frage ob diese Methode nach EnEV zulässig ist, da hier nur von einer monatlichen Simulation die Rede ist, bei der maximal der Bedarf im Gebäude nach EnEV angerechnet werden darf.

Fragen: Wie wird der Ertrag der Photovoltaik-Anlage für ein neues Wohngebäude nach EnEV 2009 angerechnet? Ist es gerechtfertigt die Monatssummen des Ertrages anzurechnen, auch wenn dieser gegebenenfalls innerhalb dieses Zeitraums nicht gleichzeitig produziert und abgenommen wird? Wie wird der Ertrag der Photovoltaik-Anlage für ein neues Wohngebäude nach EnEV 2014 angerechnet?

Antwort: 26.03.2014 ergänzt 01.04.2014 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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