Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Befreiung von den EEWärmeG-Pflichten für
großflächigen Anbau an ein bestehendes Gartencenter

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur plant den großflächigen Anbau an ein bestehendes Gartencenter. Für diesen Anbau würde seiner Meinung nach auch das EEWärmegesetz greifen. Doch es ergibt aus seiner Sicht in diesem Fall aus verschiedenen Gründen keinen Sinn einen Teil der benötigten Wärme über erneuerbare Energien zu decken. Es stellt sich die Frage wie er den Bauherren dabei unterstützen kann von den Behörden eine Befreiung von den Pflichten des EEWärmeG zu erwirken.

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Auftrag: Ein Diplomingenieur plant für den Anbau an ein bestehendes Gartencenter die wärmetechnische Ausführung der Gebäudehülle und die Anlagentechnik für die Heizung.

Praxis: An ein bestehendes Gartencenter wird ein Anbau geplant. Zwischen den beiden Einheiten gibt es keine Trennwand geben. Der Wärmebedarf des Anbaus liegt bei 60 Kilowatt (kW) und der des Gartencenters bei etwa 600 kW. Ein Gartencenter ist aus der Sicht der Energieeinsparverordnung (EnEV) Nichtwohngebäude zum Verkauf von Pflanzen. Der Anbau an das Gartencenter ist eher als großes Gewächshaus anzusehen.

Probleme: Bei großen Anbauten greift unter bestimmten Bedingungen auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Aus der Sicht des Planers wären jedoch in diesem Fall die Anforderungen weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll zu erfüllen.
Es wäre problemlos möglich den neuen Gebäudeteil gemäß den Anforderungen der EnEV auszuführen. Problematisch wird es aus der Sicht des Planers erst dann, wenn die Anforderungen des EEWärmeG greifen: Aus seiner Sicht wäre es sinnlos 30 Prozent (%) der benötigten Wärme durch erneuerbare Energien zu ersetzen, weil die 20 kW im gesamten Innenraum völlig verpuffen würde dann und im Verhältnis dazu sehr viel Geld kosten würde dann. Noch sinnloser wäre es als Ersatzmaßnahme eine bessere Wärmedämmung der Gebäudehülle durchzuführen, denn die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) des Gartencenters liegen fast um das Zehnfache höher als die U-Werte des Anbaus. Aufgrund dieser Überlegungen beabsichtigt der Planer den Bauherren dazu zu raten bei der Baubehörde eine Befreiung nach dem EEWärmeG zu beantragen.

Fragen: Wie kann der Planer für diesen Fall eine Ausnahmegenehmigung nach dem EEWärmeG erwirken?

Antwort: 22.05.2013 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Befreiung von den EEWärmeG-Pflichten für großflächigen Anbau an ein bestehendes Gartencenter

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