Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis für neues Einfamilienhaus führen
mit unbeheizter Garage und Keller im Untergeschoss

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Kurzinfo:
Ein Bautechniker und Gebäudeenergieberater führt im Auftrag der Bauherrin den Nachweis gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für ein neu zu bauendes Einfamilienhaus. Der Keller des Wohnhauses gehört nicht zum beheizten Bauvolumen. Im Untergeschoss befindet sich auch auf derselben Höhe wie der Keller auch eine Garage. Diese ist vollständig mit Wänden umgeben und wird mit einem Sektionaltor ausgestattet, dessen Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) 1,4 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m²K) beträgt. Die Berechnungen für den EnEV-Nachweis hat der Fachmann auch anhand der DIN V 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden) Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) geführt. Dabei hat er die Räume über der Garage als Räume gegen unbeheizte Bereiche berücksichtigt. Es stellt sich die Frage ob dieses Vorgehen zulässig ist, oder ob der Fachmann die Garage als Bereiche gegen Außenluft ansehen sollte.

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Auftrag: Ein Bautechniker ist auch als Gebäudeenergieberater qualifiziert und tätig. Für die Planung eines neuen Einfamilienhauses führt er im Auftrag der Bauherrin den Nachweis gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).

Praxis: Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, welches geplant wird und gebaut werden soll. Das Haus ist unterkellert. Dieser Keller gehört nicht zum beheizten Bauvolumen des Hauses, das heißt, die thermische Gebäudehülle endet nach unten mit der Kellerdecke.
Im Untergeschoss befindet sich auch auf derselben Höhe wie der Keller auch eine Garage. Diese ist vollständig mit Wänden umgeben und wird mit einem Sektionaltor ausgestattet, dessen Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) 1,4 W/m²K beträgt

Probleme: Ein externes Planungsbüro ist beauftragt nachzuweisen, dass das geplante Haus auch die Kriterien eines zertifizierten Passivhauses erfüllt. Dafür hat der Gebäudeenergieberater den Fachplanern seine EnEV-Nachweis-Berechnungen zur Verfügung gestellt. Dazu hat das beauftragte externe Planungsbüro sich folgendermaßen geäußert: "Nach DIN V 4108-6:2003-06 (einem Heizwärmebilanzverfahren der EnEV) werden unter Punkt 6.1 diejenigen Räume aufgelistet deren Flächen nicht an die Außenluft grenzen, Garagen sind dort nicht aufgelistet. Somit werden nach diesem öffentlich rechtlichen Verfahren Garagen als Bereiche gegen Außenluft angesehen."
Nun stellt sich die Frage, ob Räume, welche sich über der Garage befinden als Räume gegen Außenluft oder als Räume gegen unbeheizte Bereiche berechnet werden.
Nach Meinung unseres Fragestellers gelten die Räume über der Garage als Räume gegen unbeheizte Bereiche.

Fragen: Werden bei der EnEV-Berechnung die Räume des Hauses, welche sich über der Garage befinden als Räume gegen Außenluft oder als Räume gegen unbeheizte Bereiche berücksichtigt?

Antwort: 12.04.2013 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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