Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis für Dachaufstockung in Holzrahmen-bauweise eines Kindergartens aus den 70-er Jahren

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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur plant die Dachaufstockung eines Kindergartens im Bestand und stellt auch die geforderten Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus. Das Gebäude soll mit einem Dachaufbau in Holzrahmenbauweise aufgestockt werden. Die gewonnenen Räume werden künftig als Gruppenräume genutzt. Das Kindergarten-Gebäude stammt aus dem Jahre 1970 und ist nicht wärmegedämmt. Im Zuge der angestrebten baulichen Erweiterung wird die Heizungsanlage vorerst nicht erneuert und an den unteren Geschossen werden auch keine energetischen Verbesserungen vorgenommen. Es stellt sich die Frage ob es zulässig ist den EnEV-Nachweis für die Aufstockung des Kindergartens nur anhand der einzelnen Außenbauteile zu führen und nach welchen Normen der Primärenergiebedarf gegebenenfalls berechnet werden muss.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG, 2011, Anforderungen, Bestand, Baubestand, Kindergarten, Nichtwohnbau, Nichtwohngebäude, Erweiterung, Kindergarten, Kindergartengebäude, Aufstockung, aufstocken, Erweiterung, erweitern, Dachaufbau, Dachaufstockung, Anforderungen, Wärmeschutz, Jahres-Primärenergiebedarf, Berechnung, berechnen, EnEV-Nachweis, Energieausweis, Methode, DIN, V, 18599, 4018, 4701,

Auftrag: Ein Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für die Aufstockung eines bestehenden Kindergarten-Gebäudes die Tragwerksplanung durchzuführen und die erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zu führen.

Praxis + Probleme: Es handelt sich in diesem Praxisfall von einem Kindergarten bestehend mit Keller-, Erd- und Obergeschoss mit flachgeneigtem, nicht ausgebautem Dach. Das Gebäude soll mit einem Dachaufbau in Holzrahmenbauweise aufgestockt werden. Die gewonnenen Räume werden künftig als Gruppenräume genutzt. Das Kindergarten-Gebäude stammt aus dem Jahre 1970 und ist nicht wärmegedämmt. Im Zuge der angestrebten baulichen Erweiterung wird die Heizungsanlage vorerst nicht erneuert und an den unteren Geschossen werden auch keine energetischen Verbesserungen vorgenommen.

Fragen: Ist der Nachweis für den Dachaufbau nach EnEV 2009 ausschließlich für die einzelnen Außenbauteile zulässig? Nach welchen Normen wird der Jahres-Primärenergiebedarf für den EnEV-Nachweis berechnet: DIN V 4108-6 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden) Teil 6 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden) in Verbindung mit DIN V 4701-10 (Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen), Teil 10 (Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung) oder nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden)? Entstehen für die Aufstockung Nutzungspflichten für erneuerbare Energien nach dem EEWärmeG zu beachten?
 

Antwort: 27.09.2012 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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