Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Gemeinsame Heizungsanlage für zwei bestehende aneinandergebaute Mehrfamilienhäuser erneuern

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Versorgungsingenieur hat den Auftrag erhalten, für ein Bestandsgebäude die Heizungsanlage zu erneuern und keinerlei Eingriffe an der Fassade vorzunehmen. Es handelt sich um einen Mehrfamilienhaus in Bayern. Es besteht aus zwei aneinandergebauten Wohnhäusern, d. h. es ist ein Gebäude mit zwei Hausnummern und einem gemeinsamen Heizungsraum, der vollständig in einen der Wohnhäuser liegt. Die bisher eingesetzte, alte Gaszentralheizung ist defekt und soll ausgetauscht werden.
Es stellt sich die Frage welche energiesparrechtlichen Aspekte beim Austausch von Bestandsheizungen zu beachten sind und welcher Primärenergiefaktor bei einer EnEV-Berechnung für die Gebäude mit gemeinsamer Heizung zu berücksichtigen wäre.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Altbau, Bestand, Wohnbestand, Wohnhaus, Wohnhäuser, Wohnbau, Wohnungsbau, Mehrfamilienhaus, Mehrfamilienhäuser, Wohngebäude, WG, aneinandergereiht, eigenständig, eigenständige, Bau, Bauten, Anlagentechnisch, technische, Gebäudeausrüstung, TGA, Heizung, Heizungsanlage, Altheizung, erneuern, austauschen, Erneuerung, Austausch, gemeinsamer, Heizungskeller, Heizkeller, Anforderungen, Nachweis, EnEV-Nachweis, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis, berechnen, führen, erstellen, Energieausweis, Grundsatz, Grundsätze, Primärenergiefaktor, §, 13, Anforderungen, Inbetriebnahme, Heizkessel, Wärmeerzeuger, System, Systeme, Wärmeerzeugersystem, Kessel, Sanierung, Kesselsanierung, Baden-Württemberg, Landesgesetze, erneuerbare, Energie, Energien, Pflicht

Auftrag: Ein Diplom - Versorgungsingenieur hat den Auftrag erhalten, für ein Bestandsgebäude die Heizungsanlage gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zu erneuern, jedoch keinerlei Eingriffe an der Fassade vorzunehmen.

Praxis + Probleme: Es handelt sich um einen Mehrfamilienhaus in Bayern. Es besteht aus zwei aneinandergebauten Wohnhäusern, d. h. es ist ein Gebäude mit zwei Hausnummern und einem gemeinsamen Heizungsraum, der vollständig in einem der Wohnhäuser liegt.
Die bisher eingesetzte Gaszentralheizung - Baujahr nach 1978, mit einer Nennleistung über 4 Kilowatt (kW) und unter 400 kW - ist defekt und soll erneuert werden.

Fragen: Muss aufgrund der EnEV 2009 beim Austausch der bestehenden Gasheizung noch zusätzlich ein regenerativer Anteil (Solar, etc.) installiert werden um eine bestimmte Anlagenaufwandszahl zu erreichen? Muss nach dem Austausch der Heizung ein neuer EnEV-Nachweis oder Energieausweis erstellt werden, da sich in den Häusern vermietete Wohnungen befinden?  Muss das Wohngebäude - in dem sich keine Heizungszentrale befindet - für den Energieausweis gegebenenfalls über Nah-/Fernwärme berechnet werden?

Antwort: 09.07.2012 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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