Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Nachweisführung nach EnEV für Nicht-Wohngebäude,
bei Erweiterung über 100 m² ohne Anlagenaustausch

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur führt den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für den großflächigen Anbau eines bestehenden Autohauses. Der Erweiterungsbau soll an die vorhandene Heizungstechnik, angeschlossen werden. Im Zuge der geplanten Erweiterungsbaumaßnahme ist der Nachweis gemäß EnEV 2009 zu führen. Es fragt sich wie der Nachweis gemäß EnEV 2009 zu führen ist und ob der Anbau auch das geltende Erneuerbar-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) erfüllen muss.

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Aspekte: Autohaus, Bestand, bestehendes, Gebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohngebäude, Anbau, Erweiterung, erweitern, anbauen, Fahrzeugannahme, Gewerbebau, Industriebau, großflächig, Anforderung, EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Referenzhaus, ändern, Angaben, Daten, Heizung, gemeinsam, nutzen, Ausnahme, DIBt, offizielle, Auslegung, Berechnung, berechnen, Primärenergiebedarf, Bilanz, bilanzieren, Nachweis, EnEV-Nachweis, nachweisen, Wärmeschutz, Außenbauteile, neuer, Gebäudeteil, neu

Auftrag: Ein Diplomingenieur führt den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für die großflächige Erweiterung eines bestehenden Autohauses.

Praxis + Probleme: Es handelt sich um ein Autohaus, bzw. der Fahrzeugdirektannahmestelle. Diese wird um einen großen Anbau über 100 Quadratmeter Nutzfläche erweitert. Der Erweiterungsbau soll an die vorhandene Anlagentechnik, d.h. Heizung, angeschlossen werden. Im Zuge der geplanten Erweiterungsbaumaßnahme ist der Nachweis gemäß EnEV 2009 zu führen. Es fragt sich wie der Nachweis zu führen ist.
Unser Fragesteller ist sich bewusst, dass diese Maßnahme als Erweiterung eines Nicht-Wohngebäudes um mehr 50 m² gemäß EnEV 2009, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) Absatz 5 einzustufen ist.
Es stellt sich die Frage, ob für das Referenzgebäude im Rahmen der energetischen Bilanzierung als Heizungsanlage die Referenzanlage anzunehmen ist oder ob die vorhandenen Anlage wie neu installierte anlagentechnische Komponenten angegeben wird, wie beispielsweise für die Beleuchtung.
Sollte hier für das Referenzgebäude und das zu bilanzierende Gebäude jeweils die gleiche Anlagentechnik angesetzt werden, so wäre aus der Sicht unseres Fragestellers der Nachweis doch letztlich ein Nachweis der U-Werte gemäß Anlage 3 der EnEV. Somit stellt sich die Frage ob eine energetische Bilanzierung noch erforderlich ist.

Fragen: Wie ist der EnEV-Nachweis für den Erweiterungsbau des Autohauses zu führen? Welche Anlagentechnik wird bei der Bilanzierung für das Referenzgebäude angesetzt? Ist überhaupt eine energetische Bilanzierung erforderlich oder reicht der Bauteil-Nachweis in diesem Fall aus? Muss der Anbau auch das EEWärmeG 2011 erfüllen?

Antwort: 16.04.2012 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Nachweisführung nach EnEV für Nicht-Wohngebäude, bei Erweiterung über 100 m² ohne Anlagenaustausch

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