Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Der Unterschied zwischen „Dachflächenfenster“ und „Glasdach“ in Gebäuden im Sinne der EnEV 2009

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Bauingenieur führt Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude durch, sowohl für Neubauten, als auch für energetische Sanierungen im Bestand. Zudem stellt er auch EnEV-Nachweise und Energieausweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus. Dabei fiel ihm auf, dass der Unterschied zwischen „Dachflächenfenster“ und „Glasdach“ weder in der EnEV selbst, noch in den offiziellen Auslegungen definiert ist. Es stellt sich die Frage wie „Dachflächenfenster“ von „Glasdächern“ im Sinne der EnEV zu unterscheiden sind – sowohl für die Ausführung des Referenzgebäudes, als auch für die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen im Bestand.

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Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Gebäudehülle, Außenbauteil, Dach, Glasdach, Glasdächer, Dachflächenfenster, Unterschied, Definition, Begriffsbestimmung, Referenzgebäude, Höchstwert, Wärmedurchgangskoeffizient, Einbau, Ersatz, Erneuerung, Bauteil, Bauteile, Lichtband, Lichtbänder, Lichtkuppel, Lichtkuppeln, Kunststoff, Glas, EnEV-Nachweis, nachweisen, berechnen, Energieausweis

Auftrag: Ein Diplom-Bauingenieur führt Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude durch, sowohl für Neubauten, als auch für energetische Sanierungen im Bestand. Zudem stellt er auch EnEV-Nachweise und Energieausweise aus.

Praxis: Mit der 13. Staffel der offiziellen Auslegungsfragen zur EnEV 2009 – herausgegeben vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) - wurde geklärt, wie transparente Bauteile gemäß EnEV 2009 zu unterscheiden sind: siehe offizielle Auslegung

Probleme: Die offizielle Auslegung geht jedoch nur auf Lichtbänder, Lichtkuppeln und Glasdächer ein, wobei Glasdächer als "die übrigen transparenten Dachflächen eines Nichtwohngebäudes mit Ausnahme von Dachflächenfenstern" definiert sind. Es fehlt weiterhin eine klare Abgrenzung für Dachflächenfenster von Glasdächern. Unser Fragesteller vermutet, dass sie folgendermaßen definiert werden:

  • Dachflächenfenster sind fertige Bauelemente, die "von der Stange" gekauft werden können – d. h. Einzelfenster, die man in der Regel aufschwenken kann.

  • Glasdächer sind großflächige Pfosten-Riegel- oder Sonderkonstruktionen im Dach, die häufig fest verglast sind oder über Öffnungen für den Rauch- und Wärme-Abzug (RWA-Öffnungen) verfügen.

Für diese Behauptungen konnte unser Fragesteller jedoch weder einen Beleg noch eine Definition finden.

Fragen: Wie sind also gemäß EnEV 2009 „Dachflächenfenster“ von „Glasdächern“ zu unterscheiden – sowohl für die Ausführung des Referenzgebäudes, als auch für die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen im Bestand?

Antwort: 10.02.2012 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Der Unterschied zwischen „Dachflächenfenster“ und „Glasdach“ in Gebäuden im Sinne der EnEV 2009

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