Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Klima-Anlagen in einer Zuckerfabrik inspizieren
gemäß den Anforderungen der EnEV 2009

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten die Klimaanlagen in einer Zuckerfabrik zu inspizieren, gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) § 12 (Energetische Inspektion von Klimaanlagen). In der Zuckerrübenfabrik wird Zucker aus Zuckerrüben hergestellt und es gibt eine Vielzahl von verteilen Kälteerzeugern - dezentrale direktverdampfende Splitanlagen - vielfach über 12 Kilowatt (kW): in den Schalträumen, Silos, Leitwarten, Büros, Kantine, Umkleiden sowie im Konferenzbereich. Welche Klimaanlagen müssen nach EnEV 2009 tatsächlich inspiziert werden?

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Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, §, 12, energetische, Inspektion, Klimaanlage, Klimaanlagen, Kühlanlage, Kälteanlage, Klimatisierung, inspizieren, Schaltraum, Schalträume, Silo, Silos, Leitwarte, Leitwarten, Büro, Büros, Kantine, Umkleiden, Umkleide, Konferenzbereich, Konferenz, Geltungsbereich, Energie, Produktion, Prozesse, Produktionsprozess, Zucker, Fabrik, Zuckerfabrik, Zuckerrübe, Zuckerrüben, Produktion, Industriebau, Fabrikbau, Kälteerzeuger, Splitanlage, dezentral, dezentrale

Auftrag: Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten die Klimaanlagen in einer Zuckerfabrik zu inspizieren, gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) § 12 (Energetische Inspektion von Klimaanlagen).

Praxis: Es handelt sich um eine Fabrik in der Zucker aus Zuckerrüben produziert wird. In der Zuckerrübenfabrik gibt es eine Vielzahl von verteilen Kälteerzeugern (dezentrale direktverdampfende Splitanlagen) vielfach über 12 Kilowatt (kW):

  • in den Schalträume in denen sich Schaltschränke befinden für Frequenzumrichter für den Antrieb und die Steuerungen,

  • in den Zuckersilos entsprechend des Entfeuchtungsanforderungen, damit der Zucker im Silo nicht verklumpt,

  • in den Leitwarten überwachen Mitarbeiten den Produktionsprozess,

  • in den Büros / Kantine / Umkleiden / Konferenzbereich.

Probleme: Es stellt sich die Frage für welche Anlagen die Inspektion durchgeführt werden soll, d.h. welche Bereiche aufgrund des Energieaufwandes für die Produktion nicht unter die EnEV 2009 fallen.

Fragen: Ist die Inspektionspflicht nach EnEV 2009 § 12 (Energetische Inspektion von Klimaanlagen) ausreichend erfüllt, wenn nur die Klimaanlagen für Büros / Kantine / Umkleiden / Konferenzbereich inspiziert werden? Fallen die Klimaanlagen in den Produktionsbereichen (Schalträume, Zuckersilo) nicht unter die EnEV 2009 und müssen folglich auch nicht inspiziert werden? Was verhält es sich mit dem Leitstand als innen liegender Raum mit Prozessleittechnik die von Menschen überwacht wird?

Antwort: 16.10.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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