Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Nachweis nach dem Wärmegesetz 2011 für Gas Absorptions-Wärmepumpe für neuen Verkaufsraum

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Kurzinfo:
Ein Ingenieur erstellt für einen neu geplanten Verkaufsraum den Nachweis, dass der fertig errichtete Neubau die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) erfüllen wird. Der Eigentümer soll seine Nutzungspflicht nach dem Wärmegesetz erfüllen, indem er Umweltwärme über eine Wärmepumpen-Anlage nutzt. Es handelt sich dabei um eine Gas-betriebene Absorptions-Wärmepumpe. Sie wird monovalent eingesetzt und erfüllt mit ihrer Jahresarbeitszahl (JAZ) auch die Vorgaben des Wärmegesetzes. Es stellt sich die Frage, ob der Nachweis der Jahresarbeitszahl in diesem Fall genügt, da es sich um eine monovalente Anlage mit 100-Prozentiger-Deckung handelt. Das Wärmegesetz 2011 fordert, dass der Eigentümer bei der Nutzung von Umweltwärme als erneuerbare Energiequelle 50 Prozent seines Wärme- oder Kältebedarfs im Gebäude damit deckt.

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Auftrag: Ein Ingenieur hat den Auftrag erhalten für einen neu geplanten Verkaufsraum den Nachweis gemäß dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) zu erstellen.

Praxis: Es handelt sich um den Neubau eines Verkaufsraums, d.h. um ein Nichtwohngebäude im Sinn des Wärmegesetzes 2011. Als erneuerbare Energie soll im Gebäude die Umweltwärme genutzt werden. Das Wärmegesetz fordert, dass in diesem Fall der Eigentümer pflichtgemäß 50 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs im Gebäude über Anlagen zur Nutzung von Umweltwärme (beispielsweise Wärmepumpen) deckt. In diesem Neubau ist eine Wärmepumpe vorgesehen, die durch Gas betrieben wird. Sie soll als Absorptions-Wärmepumpe monovalent eingesetzt werden. Die Wärmepumpe erfüllt auch die Maßgabe der Anlage des Wärmegesetzes 2011 (Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen), Nr. III (Geothermie und Umweltwärme) bezüglich der Jahresarbeitszahl, die höher als 1,2 sein muss.

Probleme: Problematisch erwies sich in diesem Fall die Frage, ob der Nachweis der Jahresarbeitszahl genügt um bei einer monovalenten Anlage (mit 100-Prozent Deckung) die Vorgabe 50 Prozent Deckung zu erfüllen.

Fragen: Bezieht das Wärmegesetz 2011 den Begriff "Deckung" auf den Begriff "Umweltwärme" oder auf den Begriff "Anlage zur Nutzung dieser Energie".

Antwort: 16.08.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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