Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Abwärme durch neue Heizungsanlage in bestehendem Schulgebäude als Wärmegewinne berücksichtigen

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Bauingenieur begleitet die energetische Generalsanierung eines bestehenden Hauptschul-Gebäudes und stellt auch die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus. Das Schulgebäude wird generalsaniert. Dabei wird auch die alte Ölheizanlage wird durch neue eine Heizung mit Pelletkessel ersetzt. Die neue Heizanlage wird über ein Fernwärmenetz auch weitere kommunale Gebäude in der Umgebung mit Wärme versorgen. Durch den Heizbetrieb entstehen im Heizraum der Hauptschule erhebliche Abwärmeverluste. Aus der Sicht des Planers sollten man bei der energetischen Bilanzierung für die EnEV-Nachweise diese Wärmeverluste dem Schulgebäude als Wärme „gutschreiben“, weil sie tatsächlich auch zur Gebäudeerwärmung mit beitragen. Doch weder in der EnEV 2009, noch in der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) hat der Planer einen Anhaltspunkt für die Anrechnung einer derartigen Wärmegutschrift gefunden. Wie könnte er diese Wärmemenge im öffentlich-rechtlichen EnEV-2009-Rechenverfahren berücksichtigen?

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Aspekte: Bestand, Baubestand, bestehendes, Gebäude, Bau, Altbau, Schule, Schulbau, Hauptschule, Schulgebäude, Schulbestand, sanieren, renovieren, modernisieren, Sanierung, Modernisierung, Renovierung, Generalsanierung, Heizung, technische, Anlagen, Anlagetechnik, TGA, erneuern, ersetzen, Ölheizung, alt, alte, Pellet, Pelletheizung, Pelletkessel, Heizkessel, neu, erneuerbar, erneuerbare, Energie, Energien, Nachweis, EnEV-Nachweis, EnEV-Berechnung, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, DIN, V, 18599, energetische, Bewertung, Gebäuden, anrechnen, zugute, kommen, berücksichtigen, Wärmegewinn, Wärmegewinne, Abwärme, Heizkeller, Bilanz, Energiebilanz

Auftrag: Ein Diplom-Bauingenieur begleitet die energetische Generalsanierung eines bestehenden Hauptschul-Gebäudes. Er stellt auch die erforderlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus.

Praxis: Das bestehende Gebäude einer Hauptschule wird generalsaniert. Im Zuge dieser Maßnahmen wird auch die alte Ölheizanlage erneuert. Sie wird durch eine Heizung mit Pelletkessel ersetzt. Die neue Heizanlage wird dermaßen ausgelegt, dass sie über ein Fernwärmenetz auch weitere kommunale Gebäude in der Umgebung mit Wärme versorgen kann.

Probleme: Durch den neuen Heizbetrieb entstehen im Heizraum der Schule erhebliche Abwärmeverluste. Aus der Sicht des Planers sollten man bei der energetischen Bilanzierung für die EnEV-Nachweise diese Wärmeverluste der Heizung dem Schulgebäude als Wärme „gutschreiben“, weil sie tatsächlich auch zur Gebäudeerwärmung mit beitragen. Doch weder in der EnEV 2009, noch in der DIN V 18599 hat der Planer einen Anhaltspunkt für die Anrechnung dieser Wärmegutschriften gefunden.

Fragen: Wie könnte der Planer diese Wärmemenge im öffentlich-rechtlichen Rechenverfahren nach der EnEV 2009 berücksichtigen?

Antwort: 05.06.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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