Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Fahrstuhlschächte in neuem Industriebau für
EnEV-Nachweis zum KfW-Förderantrag berücksichtigen

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Kurzinfo:
Ein Architekt plant ein neues Industriegebäude mit einer Produktionshalle für Membrantechnik sowie technischen Nebenräumen, WC-Räume und Flure. In einem Teilbereich umfasst der Neubau auch Büroflächen samt Fluren und WC-Anlagen. Der Auftraggeber beabsichtigt für die Finanzierung bei der KfW einen Förderantrag einzureichen. Der Fachmann soll dafür die geförderten Energie-Nachweise ausstellen. Gemäß den KfW-Förderrichtlinien, muss der Jahres-Primärenergiebedarf des Neubaus unter 80 Prozent des von der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) erlaubten Höchstwertes liegen. Der Transmissionswärmeverlust des geplanten Industriebaus darf höchstens dem Wert des Referenzgebäudes gemäß EnEV 2009, Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) entsprechen. Der geplante Neubau umfasst auch Schächte für drei Fahrstühle, die jeweils unterschiedlich viele Stockwerke bedienen. Die Aufzugsschächte werden nur über das beheizte Treppenhaus erwärmt. Wie sollte der Architekt die Fahrstuhlschächte in der Energiebilanz für den EnEV-Nachweis des Neubaus berücksichtigen?

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Auftrag: Ein Architekt stellt für eine neues Nichtwohngebäude den öffentlich-rechtlichen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sowie den geforderten Energie-Nachweis für den KfW-Förderantrag des Bauherrn aus.

Praxis: In diesem Projekt handelt es sich im Sinne der EnEV 2009 um ein neu zu errichtendes Nichtwohngebäude. Es umfasst eine Produktionshalle für Membrantechnik einschließlich Nebenräume für die Technik und WC sowie Flure. In einem Teilbereich des Gebäudes sind auch Büroflächen mit Fluren und WC-Anlagen vorgesehen.
Der Bauherr strebt eine finanzielle Förderung durch die KfW-Förderbank an. Die KfW fördert den Neubau von Nichtwohngebäude u. a. in dem „ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (237)“ Die Abkürzung "ERP" steht hier für: European Recovery Programm und wurde als Marshallplan am 5. Juni 1947 vom amerikanischen Außenminister Marshall als wirtschaftliches Aufbauprogramm für Europa eingeführt. Für die aktuellen Konditionen zu den Beihilfen im Rahmen der ERP- und KfW-Förderprogramme siehe „Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen“.

Die KfW fördert im ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (237) auch „Gebäudeneubauten mit geringem Energiebedarf“. Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes muss die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) um mind. 20 Prozent (%) unterschreiten.

  • Der Transmissionswärmeverlust des Gebäudes darf den Höchstwert des Referenzgebäudes gemäß EnEV 2009, Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) nicht überschreiten.
    Mit dem Förderantrag muss der Bauherr auch den Energieausweis als EnEV-Nachweis für Neubauten (d. h auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs) sowie zusätzlich Angaben zu dem Transmissionswärmeverlust des Gebäudes als Anlage beifügen. Details siehe auf den KfW-Webseiten.

Probleme: Bei der energetischen Bilanzierung des geplanten Neubaus stieß der Architekt bei den Berechnungen für den Energieausweis als Nachweis auf folgendes Problem: In der wärmegedämmte Gebäudehülle des Neubaus sind auch drei Schächte für Fahrstühle vorgesehen. Die Aufzüge bedienen unterschiedlich viele Stockwerke, wie folgt: Aufzug 1 bedient zwei Etagen, Aufzug 2 versorgt drei Etagen und Aufzug 3 bedient sogar sechs Etagen. Die Aufzugs-Schächte erhalten keine gesonderte Beheizung. Sie werden über das beheizte Treppenhaus erwärmt.

Fragen: Wie werden die Fahrstuhlschächte in der Energiebilanz für den EnEV-Nachweis des neues Industriebaus berücksichtigt?

Antwort: 12.05.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Fahrstuhlschächte in neuem Industriebau für EnEV-Nachweis zum KfW-Förderantrag berücksichtigen

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart