Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Qualität der Dämmung eines Vollwärmeschutzsystems unter Brandschutzgesichtspunkten bei der Sanierung eines Wohnhauses mit Grenzabstands-Überschreitung

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Kurzinfo:
Ein Architekt hat für einen Hauseigentümer in Baden-Württemberg ein Baugesuch eingereicht für die Sanierung seines Wohngebäudes. Durch die geplanten Baumaßnahmen wird das sanierte Wohnhaus den Grenzabstand zum Nachbargebäude und die Baulinie überschreiten. Die Baubehörde hat die Sanierungsmaßnahmen genehmigt, allerdings keinerlei Angaben zu den brandschutztechnischen Anforderungen an die Dämmung der Außenwände gemacht. Der Architekt interpretiert die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) und deren Ausführungsverordnung folgendermaßen: „Bei zu geringem Grenzabstand / Gebäudeabstand Dämmung nichtbrennbar ... sonst schwerentflammbar.“ Er bittet uns um die Meinung eines Experten.

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Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Wohnhaus, Haus, Wohngebäude, Bestand, Baubestand, Altbau, Sanierung, sanieren, Gebäude, modernisieren, Modernisierung, Außenwand, Außenwände, dämmen, Dämmung, Wärmedämmung, Wärmeschutz, Brandschutz, Grenze, Nachbargrenze, unterschreiten, Unterschreitung, überschreiten, Überschreitung, Baulinie, Grenzabstand, Gebäudeabstand, brennbar, nicht, brennbar, entflammbar, schwer, entflammbar, Landesbauordnung, LBO, Baden-Württemberg, BW, Behörde, Baubehörde, zuständig, Zuständigkeit, Zuständigkeiten, genehmigen, Regelung, Regelungen, Qualität, Dämmung, Angaben, Baugenehmigung,

Auftrag: Ein Architekt hat im Auftrag eines Hausbesitzers ein Baugesuch eingereicht für die Sanierung des Hauses. Er soll auch die Ausschreibung und Bauleitung durchführen.

Praxis: Die zuständige Baubehörde hat die Bausanierung samt der Unterschreitung des erforderlichen Grenzabstandes durch die Dämmung, Überschreiten der Baulinie und die Inanspruchnahme der benötigten Gehwegfläche genehmigt. Die Behörde hat jedoch keinerlei Angaben zum geforderten Brandschutz gemacht.
Ein Energieberater hat für das Bestandsgebäude eine Energiediagnose erstellt, jedoch ebenfalls ohne Angabe zum Brandschutz. Der Energieberater ist der Ansicht, er sei für Aspekte und Fragen des Brandschutzes nicht zuständig.

Probleme: Angesichts der Tatsache, dass das sanierte Wohnhaus den Abstand zum Nachbarn – mit Erlaubnis der Behörde – verringern wird, ist der Architekt der Meinung, dass in diesem Fall die Belange des Brandschutzes besondere Beachtung verdienen.
Auf seine Anfrage ob die Dämmung schwer entflammbar oder nichtbrennbar ausgeführt werden muss, hat er leider keine Antwort erhalten. Der Architekt interpretiert die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) und deren Ausführungsverordnung folgendermaßen: „Bei zu geringem Grenzabstand / Gebäudeabstand Dämmung nichtbrennbar ... sonst schwerentflammbar.“

Fragen: Wo findet sich eine eindeutige Regelung welche Dämmung bei Unterschreitung des Grenzabstandes / nicht ausreichender Abstand zur Nachbarbebauung in BW verwenden muss? Welche Behörde ist hier für diese Genehmigung zuständig?

Antwort: 26.04.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart