Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 professionell anwenden: Fragen und Antworten
   Home + Aktuell
    GEG 2018
    EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EnEV 2009 Praxis
   · EnEV 2009 Text
 
· Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   Neu: EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Nachweis für KfW-Effizienzhaus-70-Antrag berechnen - für Wohnhaus mit Heizungs-Anschluss an Nachbarhaus

.
Kurzinfo:
Eine Diplom-Ingenieurin berechnet den Energie-Nachweis für ein neues Einfamilienhaus (EFH). Der Bauherr benötigt den Nachweis als Anlage zu seinem Förderantrag bei der KfW-Förderbank. Das Wohnhaus soll gemäß den Anforderungen des KfW-Effizienzhauses 70 geplant und erbaut werden. Das neue Haus soll an die Heizungsanlage (Holzscheidvergaserkessel mit Pufferspeicher) des Nachbargebäudes angeschlossen werden. Die beiden Gebäude sind durch ein ebenfalls neues Garagengebäude verbunden. Zur Trinkwasser-Erwärmung erhält das neue Haus eine Brauchwasserwärmepumpe. Auch wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) in das Gebäude eingebaut. Die Fachfrau hat festgestellt, dass der Energie-Nachweis sehr ungünstig ausfällt, wenn sie bei den Berechnungen die Beheizung als Nah-/Fernwärme mit einem Primärenergiefaktor von 1.3 ansetzt. Ist es zulässig, dass sie in den Berechnungen die Holzheizung als Wärmeerzeuger direkt angibt oder muss sie diese als Nah-/ Fernwärme berücksichtigen? Sie bittet uns um den Rat eines Experten.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Neubau, neu, zu, errichtendes, errichten, erbauen, bauen, Bau, Neubau, neues, Gebäude, Wohngebäude, Wohnbau, Wohnungsbau, wohnen, Haus, Wohnhaus, Einfamilienhaus, EFH, Effizienzhaus, KfW, KfW-Effizienzhaus, 70, KfW-Förderbank, Förderung, fördern, KfW-Förderung, Förderprogramm, Sanieren, Nachweis, Energie-Nachweis, nachweisen, berechnen, Jahres-Primärenergiebedarf, Primärenergiefaktor, nicht erneuerbarer Anteil, Heizung, Nahwärme, Fernwärme, Holzheizung, Lüftung, Wärmerückgewinnung, WRG, lüften, Holzscheidvergaserkessel, Pufferspeicher, Warmwasser

Auftrag: Eine Diplom-Ingenieurin berechnet den Energie-Nachweis für ein neues Einfamilienhaus (EFH). Der Bauherr benötigt den Nachweis als Anlage zu seinem Förderantrag bei der KfW-Förderbank.

Praxis: Das Wohnhaus soll gemäß den Anforderungen des KfW-Effizienzhauses 70 geplant und erbaut werden. Das neue Haus soll an die Heizungsanlage (Holzscheidvergaserkessel mit Pufferspeicher) des Nachbargebäudes angeschlossen werden. Die beiden Gebäude sind durch ein ebenfalls neues Garagengebäude verbunden. Zur Trinkwasser-Erwärmung erhält das neue Haus eine Brauchwasserwärmepumpe. Auch wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) in das Gebäude eingebaut.

Probleme: Die Fachfrau hat festgestellt, dass der Energie-Nachweis sehr ungünstig ausfällt, wenn sie bei den Berechnungen die Beheizung als Nah-/Fernwärme mit einem Primärenergiefaktor von 1.3 ansetzt.

Fragen: Ist es bei der Energie-Nachweis-Berechnung zulässig, dass die Ingenieurin die Holzheizung als Wärmeerzeuger direkt angibt oder muss sie in diesem Praxisfall die Heizung als Nah- / Fernwärme berücksichtigen?

Antwort: 05.03.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Nachweis für KfW-Effizienzhaus-70-Antrag berechnen - für Wohnhaus mit Heizungs-Anschluss an Nachbarhaus

Leseprobe Wohnbau: Fragen + Antworten

Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
->
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|SUCHEN      |EnEV 2009 Text      |Kurz-Info      |Praxis-Dialog      |Praxis-Hilfen      |KONTAKT

.

       Impressum

© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart