Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Wärmeschutz im Neubau: Bodenplatte in neuem Einfamilienhaus EnEV-gerecht dämmen

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur berät als Bausachverständiger einen Auftraggeber, der ein neu geplantes Einfamilienhaus (EFH) erwerben will. Das Wohnhaus ist mit einem Brennwertkessel und einer Solaranlage ausgestattet. Bei der Überprüfung der Baupläne fiel dem Sachverständigen auf, dass die Bodenplatte nicht genügend wärmegedämmt ist. Der U-Wert der Bodenplatte beträgt 0,55 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m²∙K), d. h. mehr als die 0,35 W/(m²∙K) gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV 2009, Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude), Tabelle 1 (Ausführung des Referenzgebäudes). Der Bausachverständige kann die Berechnungen für den EnEV-Nachweis leider nicht einsehen. Er fragt uns, ob der Einzelbauteilwert U-Wert der Bodenplatte unter 0,35 W/(m²∙K) liegen muss und somit hier ein Planungsfehler vorliegt. Oder ist allein der Jahres-Primärenergieverbrauch maßgebend, so dass Brennwertkessel, Solaranlage usw. theoretisch den EnEV-Nachweis retten könnten?

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Aspekte: EnEV, Energieeinsparverordnung, 2009, Standard, Wohnhaus, Wohngebäude, Einfamilienhaus, Haus, EFH, Wohnen, Wohnnutzung, Neubau, neu, planen, bauen, errichten, zu, errichtendes, Gebäude, Bodenplatte, dämmen, Wärmeschutz, Dämmung, Wärmedämmung, U-Wert, maximalwerte, Höchstgrenze, Planungsfehler, Jahres-Primärenergiebedarf, Solaranlage, Brennwertkessel, Nachweis, EnEV-Nachweis, nachweisen, berechnen, Berechnung, WLG, Wärmeleitgruppe, WLG, 025,

Auftrag: Ein Diplom-Ingenieur berät als Bausachverständiger einen Auftraggeber, der ein neu geplantes Einfamilienhaus (EFH) erwerben will.

Praxis: Es handelt sich hier um ein neu geplantes Einfamilienhaus (EFH), das gemäß den Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) geplant und erbaut wird. Anlagentechnisch ist das Wohnhaus mit einem Brennwertkessel sowie einer Solaranlage ausgestattet.

Probleme: Bei der Überprüfung der Baupläne fiel dem Sachverständigen auf, dass auf der Rohbetonsohle - ohne äußere Perimeterdämmung - als Fußbodendämmung lediglich 6 Zentimeter (cm) Wärmedämmung der Wärmeleitgruppe (WLG) 035 vorgesehen ist, d. h. 0,035 Watt pro Meter und Kelvin (W/m∙K). Auch fiel ihm auf, dass die Türöffnungen im Untergeschoss in ihrem Gesamtaufbau maximal 13 cm hoch sind. Der U-Wert der geplanten Bodenplatte beträgt somit 0,55 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m²∙K). Diese wäre deutlich mehr, als die 0,35 W/(m²∙K) gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV 2009, Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude), Tabelle 1 (Ausführung des Referenzgebäudes). Der Bausachverständige konnte den rechnerischen EnEV-Nachweis des Planers nicht einsehen.

Fragen: Liegt hier ein Planungsfehler vor, weil das neue Wohnhaus den Einzelbauteilwert U-Bodenplatte unter 0,35 W/(m²∙K) einhalten müsste? Ist allein der Jahres-Primärenergiebedarf maßgebend, so dass Brennwertkessel, Solaranlage usw. theoretisch den EnEV-Nachweis retten könnten?

Antwort: 02.02.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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