Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 professionell anwenden: Fragen und Antworten
   Home + Aktuell
    GEG 2018
    EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EnEV 2009 Praxis
   · EnEV 2009 Text
 
· Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   Neu: EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Anforderungen an Büroimmobilien verschiedener Altersklassen, die zu Wohngebäuden umgenutzt werden

.
Kurzinfo:
Ein Immobilien-Makler hat bei einem beratenden Ingenieurbüro angefragt, ob sie Umnutzungs-Projekte im Bestand begleiten können. Es handelt sich um bestehende Bürogebäude unterschiedlicher Baujahre: 1963, 1980, 1992 sowie 2000. Diese Bestandsbauten sollen umgenutzt werden und künftig als Wohngebäude dienen. Eine Ingenieurin des beratenden Büros fragt uns, ob diese Bestandgebäude gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) energetisch "nachgerüstet" werden müssen und welche Energie-Nachweise erforderlich sind.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Altbau, Bestand, Baubestand, Bestandsbau, Bestandsbauten, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Büro, Bürogebäude, Immobilie, Immobilien, Büroimmobilien, Makler, Anfrage, Umnutzung, Nutzung, ändern, Änderung, Wohnnutzung, wohnen, Wohnung, Wohnungen, Wohnhaus, Wohngebäude, Anforderungen, Außenwand, Dach, Decken, Fenster, Heizung, Heizungsanlage, erneuern, nachrüsten, dämmen, Dämmung, zusätzlich, nachträglich, Pflicht, Dämmpflicht, Wärmeschutz, Geschossdecke, oberst, oberste, Ausnahme, Wirtschaftlichkeit, Antrag, Unwirtschaftlichkeit, nachweisen, Nachweis, amortisieren, angemessene, Frist

Auftrag: Ein Immobilien-Makler hat bei einem beratenden Ingenieurbüro angefragt, ob sie Projekte im Bestand begleiten können. Sie sollen die Planung begleiten und ggf. die Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen.

Praxis + Probleme: Es handelt sich um bestehende Bürogebäude mit unterschiedlichen Baujahren: 1963, 1980, 1992 sowie 2000. Diese Bestandsimmobilien wurden seit ihrer Errichtung bis auf die Heizungserneuerung in den beiden ältesten Bürogebäuden nicht saniert. Nun sollen alle diese Büroimmobilien umgenutzt werden und künftig als Wohngebäude dienen.

Fragen: Müssen die folgenden Bürogebäude bei Umnutzung zu Wohngebäuden energetisch nachgerüstet werden gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) im Hinblick auf die Dämmung ihrer Außenhülle und der obersten Geschossdecken, der Erneuerung der Heizungsanlage sowie der Dämmung der Heizungs- und Warmwasserrohre: Baujahre 1963, 1980, Baujahr 1992, Baujahr 2000? Welche Nachweise muss das Ingenieurbüro für diese Umnutzungen gemäß EnEV 2009 ausstellen?

Antwort: 20.10.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV-Anforderungen an Büroimmobilien verschiedener Altersklassen, die zu Wohngebäuden umgenutzt werden

Leseprobe Nichtwohnbau: Fragen + Antworten

Leseprobe Wohnbau: Fragen + Antworten

Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
->
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|SUCHEN      |EnEV 2009 Text      |Kurz-Info      |Praxis-Dialog      |Praxis-Hilfen      |KONTAKT

.

       Impressum

© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart