Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Einfamilienwohnhaus mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS) sanieren und Grundstücksgrenze überschreiten

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Bauingenieur begleitet die energetische Sanierung eines 100 Jahre alten Einfamilienhauses (EFH) in Thüringen. Vor acht Jahren hat der Hausbesitzer die Außenwand teilweise dämmen lassen sowie teilweise durch Hohlblocksteine erneuert. Im Zuge anstehenden Sanierung ist geplant auf eine der Außenwände ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) aufzubringen. Die betroffene Außenwand steht allerdings direkt auf der Grundstücksgrenze zu einer öffentlichen Verkehrsfläche. Es handelt sich um ein 2,40 Meter (m) breites Gemeindegrundstück. Es dient als Zufahrt für drei Grundstücke. Der Bauingenieur fragt uns wie dick die zusätzliche Dämmung sein sollte angesichts der Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Auch interessiert ihn mit welcher Dämmstärke die Außenwand gedämmt werden darf angesichts des angrenzenden öffentlichen Verkehrsraums, der Zufahrtsbreite und der überstehenden Dämmung auf einem angrenzenden fremden Grundstück.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Auftrag: Ein Diplom-Bauingenieur begleitet die Planung der energetischen Sanierung eines 100 Jahre alten Einfamilienhauses (EFH). Der Standort des Gebäudes liegt im Bundesland Thüringen.

Praxis: Die Außenwand des fast 100-jähringen Wohnhauses ist ca. 24 Zentimeter (cm) breit. Vor acht Jahren wurde die Außenwand des Einfamilienhauses bereits teilweise saniert. Bei dieser Gelegenheit hatte der Eigentümer die Außenwand teilweise zusätzlich dämmen sowie in Teilbereichen mit Hohlblocksteinen erneuern lassen. Nun will der Hausbesitzer eine der Außenwände dämmen lassen um Energie zu sparen. In der Sanierungsplanung wurde dafür ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) vorgesehen.

Probleme: Die Außenwand des Hauses steht allerdings direkt auf der Grundstücksgrenze zu einer öffentlichen Verkehrsfläche. Diese Fläche gehört der Gemeinde und dient als Zufahrt für drei Grundstücke. Die Breite der Zufahrt beträgt ca. 2,40 Meter (m).

Fragen: Mit welcher Dämmstärke darf die Außenwand gedämmt werden unter Beachtung der folgenden Aspekte:
1. Einhaltung der EnEV-Anforderungen,
2. öffentlicher Verkehrsraum,
3. Zufahrtsbreite,
4. Dämmung auf fremdem Grundstück.

Antwort: 11.10.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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