Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis für Umnutzung niedrig beheiztes Industriegebäude für normal beheizte Funktionsbereiche

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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur plant den Umbau eines Industriegebäudes und soll auch die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) führen. Der Auftraggeber hat vor Jahren die Umfahrt zwischen seinem 18 Meter hohen Verwaltungsgebäude und dem Nachbargebäude überdacht und die offenen Seiten geschlossen. Er will nun dieses dazumal entstandene sieben Meter hohe, niedrig beheizte Gebäude umnutzen und Prüfstände, Wareneingang, technische Geräte, usw. darin unterbringen. Ein neues Flachdach soll das alte geneigte Dach ersetzen und die Außenwände sollen gedämmt werden. Der Planer fragt uns wie er den Umbau und Ausbau gemäß EnEV 2009 planen und nachweisen soll.

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Auftrag: Ein Bauingenieur plant den Umbau eines Industriegebäudes und soll auch die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen.

Praxis: Ein Industriekunde des Ingenieurbüros hat auf seinem Areal ein mehrgeschossiges, 18 Meter (m) hohes Verwaltungsgebäude stehen, das von einer Umfahrt umgeben ist. Vor mehreren Jahren wurde diese sieben Meter hohe Umfahrt überdacht und die offenen Seiten geschlossen. So entstand eine Art neues Gebäude, welches bislang aufgrund seiner Funktion als niedrig beheizt galt. Der Eigentümer will nun dieses dazumal entstandene Gebäude umnutzen. Es soll nicht mehr niedrig beheizt werden und verschiedenen Funktionsbereichen dienen (Prüfstände, Wareneingang, technische Geräte, usw.).

Probleme: Zu diesem Zweck will der Eigentümer das Dach erneuern lassen. Das bislang gering geneigte Giebeldach wird zum Flachdach. Auch sollen im Zuge der Umnutzung die Außenwände und die Wand an das angrenzende Nachbargebäude gedämmt werden.
Da der Eigentümer den Bauantrag zu diesem Vorhaben erst am 1. Oktober 2009 oder später eingereicht hat, gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).

Fragen: Handelt es sich bei den angestrebten Baumaßnahmen (neues Flachdach, Dämmung Außenwände, Änderung der Nutzung) um eine Änderung von Nichtwohngebäuden im Sinne der EnEV 2009, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden)? Wenn dieses zutrifft, kann der Ingenieur bei der Nachweis - Berechnung gemäß § 9, Absatz 3 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) verfahren und nur den Wärmeschutz der Außenbauteile nachweisen und auf eine Gesamt - Bilanzierung verzichten?

Antwort: 18.05.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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