Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Nachweis für den Ausbau des Dachgeschosses
in Mehrfamilienwohnhaus im Bestand führen

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Kurzinfo:
Ein Diplom - Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für den geplanten Ausbau des Dachgeschosses eines bestehenden Mehrfamilien-Wohnhauses den Nachweis gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2009 zu führen. Das Wohnhaus umfasst noch zwei weitere Wohnetagen sowie ein Kellergeschoss. Das ausgebaute Dachgeschoss soll neue Gaupen und Fenster erhalten. Im Zuge dieses Ausbaus sollen auch alle erforderlichen Dämm - Maßnahmen ausgeführt werden. Der Bauingenieur fragt uns ob er den Nachweis für das Dachgeschoss mit dem umbauten Raum des Dachgeschosses und den umhüllenden Flächen des Dachgeschosses führen muss.

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Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Wohnhaus, Wohngebäude, Wohnungsbau, Wohnbau, Bestand, Baubestand, Altbau, Sanierung, sanieren, Modernisierung, modernisieren, Ausbau, ausbauen, Dachgeschoss, Dach, Dachraum, Dachboden, Boden, planen, Planung, Nachweis, nachweisen, EnEV-Nachweis, § 9, Änderungen, Änderung, Erweiterungen, Erweiterung, Ausbauten, Neubau, Standard, Neubau - Standard

Auftrag: Ein Diplom - Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für den geplanten Ausbau des Dachgeschosses eines bestehenden Mehrfamilien-Wohnhauses den Nachweis gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2009 zu führen.

Praxis: Das Wohnhaus umfasst noch zwei weitere Wohnetagen sowie ein Kellergeschoss. Das ausgebaute Dachgeschoss soll neue Gaupen und Fenster erhalten. Im Zuge dieses Ausbaus werden auch alle erforderlichen Dämm - Maßnahmen ausgeführt.

Probleme: Mit der neuen EnEV 2009 ist der Ausbau - Bonus seit dem Inkrafttreten der geänderten Verordnung am 1. Oktober 2009 entfallen. Die vorhergehende Energieeinsparverordnung EnEV 2007, die vom 1. Oktober 2007 bis einschließlich 30. September 2009 in Kraft war, wollte die Eigentümer von Bestandsgebäuden ermutigen, ihre unbeheizten Dach - oder anderen Räume in ihren Häusern zu Wohnungen auszubauen. Der so genannte „Ausbau - Bonus“ der EnEV 2007 im § 9 (Änderung von Gebäuden), Absatz 5 besagte, dass in diesen Fällen nur der Nachweis des Wärmeschutzes der Außenbauteile des neu hinzugekommenen Wohnraums gewährleistet sein muss. Der Eigentümer musste also nur nachweisen lassen, dass die U - Werte der wärmeabgebenden Außenwand, Fenster, Dach und ggf. Decken gegen die Außenluft des neu ausgebauten Wohnraums die Höchstwerte der EnEV 2007, Anlage 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen), Tabelle 3 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen) nicht überschreiten.

Fragen: Ist es richtig, den Nachweis für das Dachgeschoss gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2009 aufgrund des umbauten Raumes des Dachgeschosses und den umhüllenden Flächen des Dachgeschosses zu führen?

Antwort: 13.02.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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