Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Energieausweis für Berufsbildungszentrum erstellen

Ausstellung bedarfsorientierter Energieausweise für eine Bildungseinrichtung, die sich über mehrere Gebäude erstreckt

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Kurzinfo: Bedarfs-Energieausweis Nichtwohngebäude Bestand.

Ein Diplomingenieur / Architekt hat den Auftrag erhalten für eine Bildungseinrichtung – die sich über mehrere Gebäuden auf einem Gelände erstreckt – den / die Energieausweis(e) für den öffentlichen Aushang auszustellen. Das Ensemble des Berufsbildungszentrums besteht aus insgesamt vier Gebäuden: ein Wohnheim, zwei Schulgebäude und ein Foyergebäude. Alle Gebäude werden über eine zentrale Anlage mit Heizung und Warmwasser versorgt. Das Foyergebäude dient der Erschließung der beiden baulich voneinander getrennten Schulgebäude. Es dient quasi als Verbindungsbau. Allerdings handelt es sich um ein großflächig verglastes Gebäude, welches auch sonst baulich deutlich von den beiden Schulgebäuden abweicht. Der Architekt fragt uns wie er die Energieausweise für das Bildungszentrum ausstellen sollte und in welcher Art und Weise er die Heizungs - und Warmwasserversorgung berücksichtigen sollte.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, ausstellen, erstellen, Bedarf, Energiebedarf, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohnungsbau, Schule, Bildungseinrichtung, Wohnheim, Bestand, Baubestand, bestehendes, Gebäude, Anlagentechnik, bewerten, Heizung, Warmwasser, DIN V 18599, DIN V 4701 - 10

Auftrag: Ein Diplomingenieur / Architekt hat den Auftrag erhalten für eine Bildungseinrichtung – die sich über mehrere Gebäuden auf einem Gelände erstreckt – den / die Energieausweis(e) für den öffentlichen Aushang auszustellen.

Praxis: Das Ensemble des Berufsbildungszentrums besteht aus insgesamt vier Gebäuden: ein Wohnheim, zwei Schulgebäude und ein Foyergebäude. Alle Gebäude werden über eine zentrale Anlage mit Heizung und Warmwasser versorgt.

Probleme: Das Foyergebäude dient der Erschließung der beiden baulich voneinander getrennten Schulgebäude. Es dient quasi als Verbindungsbau. Allerdings handelt es sich um ein großflächig verglastes Gebäude, welches auch sonst baulich deutlich von den beiden Schulgebäuden abweicht.
Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) § 22 (Gemischt genutzte Gebäude) sind Differenzierungen nur nutzungsspezifisch unter Berücksichtigung der (halboffiziellen) Bagatellgrenze von zehn Prozent (%) möglich. Allerdings würde die Zuordnung des großflächig verglasten Foyergebäudes zu den beiden Schulgebäuden die Ermittlung des Energiebedarfs entscheidend beeinflussen und steht so dem Anspruch einer möglichst praxisnahen Abbildung des gebäudespezifischen Energiebedarfs entgegen.

Fragen:

  1. Ist das Foyergebäude aufgrund seiner deutlichen Abweichungen hinsichtlich der baulich - konstruktiven Ausbildung als gesondertes Gebäude zu bewerten und erhält somit einen eigenen Energieausweis?

  2. Wie ist die gemeinsame Wärmeversorgung zu werten? Unser Fragesteller tendiert zu einer Nahwärmeversorgung bei der Einzelbetrachtung der Gebäude.

Antwort: 02.12.2009 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart