Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau,
Kühlung, kühlen, bilanzieren, berechnen, nachweisen, Primärenergie,
Primärenergiebedarf, Kühlenergiebedarf, Kühl - Solltemperatur, DIN V 18599, DIN
18599, Teil 10, Teil 100,
Auftrag: Unser
Fragesteller ist ein Diplom - Ingenieur, der sich mit der Planung, Entwicklung und
Forschung von energieeffizienten Nicht - Wohngebäuden befasst. Für einen Neubau plant er die
Gebäudetechnik und soll auch die EnEV-Nachweise führen.
EnEV 2009: Er
bezieht sich in seiner Anfrage auf die neue EnEV 2009 Anlage 2 (Anforderungen an
Nichtwohngebäude), Nr. 2 (Berechnungsverfahren für Nichtwohngebäude), Unterpunkt
2.1. (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs), Punkt 2.1.2 (Randbedingungen
zur Berechnung), Abschnitt b). Dieser Abschnitt besagt, dass der Fachmann den
Primärenergiebedarf für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der
raumlufttechnischen Anlage nur dann bilanzieren muss, “wenn für das Gebäude oder
eine Gebäudezone für den Kühlfall der Einsatz von Kühltechnik und eine
durchschnittliche Nutzungsdauer für Gebäudekühlung auf Raum - Solltemperatur von
mehr als zwei Monaten pro Jahr und mehr als zwei Stunden pro Tag vorgesehen
sind”.
Probleme: Aufgrund
dieser Aussage ist unser Fragesteller zu der Schlussfolgerung gelangt, dass der
Kühlenergiebedarf einer Gebäudezone nur dann berechnet werden muss, wenn eine
Kühlung auf eine Raum - Solltemperatur vorgesehen ist. Diese ist - seiner Meinung
nach - 24 Grad Celsius (°C) gemäß der Vornorm DIN V 18599 (Energetische
Bewertung von Gebäuden).
Fragen: Kann man aus
den Anforderungen der EnEV 2009 schließen, dass bei einer moderaten Kühlung auf
26°C - zum Beispiel mit einer Betonkernaktivierung – der Fachmann den
Kältebedarf der entsprechenden Zone nicht in der Bilanzierung gemäß EnEV
berücksichtigen muss?
Antwort:
26.11.2009
- wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
Nichtwohnbau: Kühlenergiebedarf bei moderater Kühlung mit
Betonkernaktivierung berechnen