Energieausweis und EnEV 2007

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EnEV 2009 - Geldstrafen-Kompass

Unternehmererklärung als Bestätigung überreichen

 


Sie sind entweder der Auftraggeber (Eigentümer des Bestandsgebäudes) oder der Auftragnehmer (geschäftsmäßig im Auftrag des Eigentümers an oder in dessen bestehendem Gebäude tätig).

Nach Abschluss der Arbeit muss der Auftragnehmer dem Eigentümer im Rahmen der  Unternehmererklärung unverzüglich schriftlich bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau - oder Anlagenteile den Anforderungen der EnEV 2009 entsprechen.

Achtung: Wenn Sie als Auftragnehmer dem Eigentümer vorsätzlich oder leichtfertig nicht oder nicht rechtzeitig bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau - oder Anlagenteile im Gebäude den Anforderungen der EnEV 2009 entsprechen, handeln Sie ordnungswidrig im Sinne des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG 2009). Die Geldbuße kann in diesem Fall bis zu 5.000 Euro betragen.

Verantwortlich im Sinne der EnEV sind die Fachleute (Personen), die im Auftrag des Gebäudeeigentümers tätig sind. Sie verantworten im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises.

Siehe dazu:
|
EnEV 2009 § 27 (Ordnungswidrigkeiten) Absatz 2, Nr. 5
EnEG 2009 § 8 (Bußgeldvorschriften) Abs. 1 Nr.  2.
| EnEV 2009 § 26a (Private Nachweise) Absatz 1
| EnEV 2009 § 26 (Verantwortliche) Absatz 1 und 2

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart