Energieausweis und EnEV 2007

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EnEV 2009 - Geldstrafen-Kompass Neues Nichtwohngebäude errichten
 


Sie sind entweder der Bauherr oder ein beauftragter Fachmann und errichten ein neues Nichtwohngebäude, beispielsweise eine Büroimmobilie, ein Hotel, eine Schule, ein Krankenhaus, usw.

Achtung: Wenn Sie das Nichtwohngebäude vorsätzlich oder leichtfertig nicht gemäß den Anforderungen der EnEV 2009 errichten, handeln Sie ordnungswidrig im Sinne des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG 2009). Die Geldbuße kann in diesem Fall bis zu 50.000 Euro betragen.

Verantwortlich im Sinne der EnEV ist der Bauherr sowie diejenigen Fachleute (Personen), die in seinem Auftrag bei der Errichtung des Nichtwohngebäudes tätig sind. Letztere verantworten im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises. 

Siehe dazu:
|
EnEV 2009 § 27 (Ordnungswidrigkeiten) Absatz 1, Nr. 2
EnEG 2009 § 8 (Bußgeldvorschriften) Abs. 1 Nr.  1.
| EnEV 2009 § 4 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) Abs. 1
| EnEV 2009 § 26 (Verantwortliche) Absatz 1 und 2

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart