Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Erneuerbare Energien im Baubestand nutzen:
Was fordern die EnEV 2009 und das EEWärmeG 2011?

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Kurzinfo:
Wer heute seinen Altbau energetisch saniert oder großflächig erweitert muss ggf. erneuerbare Energien nutzen zum Heizen, Warmwasser-Erwärmen und Kühlen oder die Energieeffizienz seines Bestandsgebäudes durch anerkannte Ersatzmaßnahmen erhöhen. Dieses fordert das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (kurz: Wärmegesetz, oder die offizielle Abkürzung: EEWärmeG). Seit dem 1. Mai ist das novellierte Wärmegesetz 2011 in Kraft. In Baden-Württemberg müssen Eigentümer von Wohnhäusern auch erneuerbare Energien nutzen, wenn sie seit Anfang des Jahres 2010 ihre Heizung erneuern. Was sollten Fachleute wissen, wenn sie Eigentümer von Bestandsbauten beraten und Anbauten, Ausbauten sowie Heizungs-Sanierungen planen?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Chancen: Für Fachleute eröffnen sich durch das novellierte Wärmegesetz 2011 vielfache Chancen für Aufträge zur Beratung, Planung, Nachweisführung, Bauausführung, Installation und Überprüfung von technischen Anlagen für erneuerbare Energien.

Praxis: Das novellierte Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) weitet die Reihe der Verpflichteten erheblich aus: Wenn Eigentümer von öffentlichen Gebäuden diese umfassend sanieren werden, müssen sie einen Teil der benötigten Wärme oder Kälte im Gebäude über erneuerbare Energiequellen decken, oder durch anerkannte Maßnahmen die Energieeffizienz der Gebäude erhöhen und Energie einsparen.

Probleme: Im Vergleich zum ersten Wärmegesetz 2009 gelten jedoch vielfache Änderungen und Neuerungen. Wenn Fachleute ihre Kunden beraten und für ihre Bestandsbauten Anbauten, Ausbauten oder sonstige Sanierungen planen müssen sie parallel auch prüfen, ob ihre Auftraggeber nach dem Wärmegesetz 2011 nicht verpflichtet sind die benötigte Wärme oder Kälte im Gebäude teilweise durch erneuerbare Energien zu decken. Wer seine Pflicht gar nicht oder nicht richtig erfüllt, dem drohen nach dem Wärmegesetz § 17 (Bußgeldvorschriften) bis zu 50.000 Euro Geldbuße.

Fragen: Wann müssen Eigentümer in ihren Bestandsgebäuden erneuerbare Energie nutzen wenn sie anbauen, umbauen, ausbauen oder sonstige Sanierungen durchführen?

Antwort: 31.08.2011 - wenn Sie unsere Premium-News abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Erneuerbare Energien im Baubestand nutzen:
     Was fordern die EnEV 2009 und das EEWärmeG 2011?

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