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Kurzinfo:
Wer heute seinen Altbau energetisch saniert oder großflächig erweitert muss
ggf. erneuerbare Energien nutzen zum Heizen, Warmwasser-Erwärmen und Kühlen oder
die Energieeffizienz seines Bestandsgebäudes durch anerkannte Ersatzmaßnahmen
erhöhen. Dieses fordert das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (kurz: Wärmegesetz,
oder die offizielle Abkürzung: EEWärmeG). Seit dem 1. Mai ist das novellierte
Wärmegesetz 2011 in Kraft. In Baden-Württemberg müssen Eigentümer von
Wohnhäusern auch erneuerbare Energien nutzen, wenn sie seit Anfang des Jahres
2010 ihre Heizung erneuern. Was sollten Fachleute wissen, wenn sie Eigentümer
von Bestandsbauten beraten und Anbauten, Ausbauten sowie Heizungs-Sanierungen
planen?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Abwärme, Maßnahme, Einsparung, Fernwärme, Fernkälte
Auftrag: Für
Fachleute eröffnen sich durch das novellierte Wärmegesetz 2011 vielfache Chancen
für Aufträge zur Beratung, Planung, Nachweisführung, Bauausführung, Installation
und Überprüfung von technischen Anlagen für erneuerbare Energien.
Praxis: Das
novellierte Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) weitet die Reihe der Verpflichteten
erheblich aus: Wenn Eigentümer von öffentlichen Gebäuden diese umfassend
sanieren werden, müssen sie einen Teil der benötigten Wärme oder Kälte im
Gebäude über erneuerbare Energiequellen decken, oder durch anerkannte Maßnahmen
die Energieeffizienz der Gebäude erhöhen und Energie einsparen.
Probleme: Im
Vergleich zum ersten Wärmegesetz 2009 gelten jedoch vielfache Änderungen und
Neuerungen. Wenn Fachleute ihre Kunden beraten und für ihre Bestandsbauten
Anbauten, Ausbauten oder sonstige Sanierungen planen müssen sie parallel auch
prüfen, ob ihre Auftraggeber nach dem Wärmegesetz 2011 nicht verpflichtet sind
die benötigte Wärme oder Kälte im Gebäude teilweise durch erneuerbare Energien
zu decken. Wer seine Pflicht gar nicht oder nicht richtig erfüllt, dem drohen
nach dem Wärmegesetz § 17 (Bußgeldvorschriften) bis zu 50.000 Euro Geldbuße.
Fragen: Wann müssen
Eigentümer in ihren Bestandsgebäuden erneuerbare Energie nutzen wenn sie
anbauen, umbauen, ausbauen oder sonstige Sanierungen durchführen?
Antwort:
31.08.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Erneuerbare
Energien im Baubestand nutzen:
Was fordern die EnEV 2009 und das EEWärmeG 2011?
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